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Studienausweis macht mobil

Mit dem Studienausweis können alle in den RMV und NVV einbezogenen Verkehrsmittel (Stadt- und Regionalbusse, U-Bahnen, Straßenbahnen, die einbezogenen Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn) im Geltungsbereich zuschlagsfrei genutzt werden. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf den Seiten des AStA.

 

Foto: Colourbox.de / badahos