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Bestehende Bearbeitungs- und Redaktionsrechte für Plone-Webseiten oder -Bereiche sind rechtzeitig vor dem Austritt auf andere Personen zu übertragen. Die Beantragung neuer Berechtigungen erfolgt durch die jeweiligen Vorgesetzten bei der zuständigen Stelle. Gleichzeitig ist die Entziehung der eigenen Redaktionsrechte sicherzustellen. Sie finden eine Übersicht zur Plone-Rechtervergabe auf den Plone-Hilfe-Seiten der JLU. 

Weitere Informationen zu Plone finden Sie auf den allgemeinen Plone-Hilfeseiten. Bei allgemeinen Fragen hilft Ihnen das Plone-Team des HRZs gerne weiter unter: webmaster-cms@uni-giessen.de.