Verlust und Diebstahl

- Informieren Sie sofort den Helpdesk der JLU. Er unterstützt Sie gerne bei dem weiteren Vorgehen bis zur Neubeschaffung eines Ersatzgerätes.
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Bei allen Fragen rund um die Erstmaßnahmen bei Verlust oder Diebstahl wenden sie sich an den Helpdesk der JLU
- Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten informieren
- Informieren Sie zeitnah ihre Vorgesetzte oder ihren Vorgesetzten.
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Bei allen Fragen zu organisatorischen Themen in Ihrer Organisationseinheit wenden sie sich bitte an ihren Vorgesetzten.
- Informationssicherheit informieren
- Ein verlorenes Endgerät stellt immer ein sicherheitsrelevantes Ereignis dar und ist durch den Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) zu prüfen und zu dokumentieren. Bitte melden Sie sich zeitnah beim ISB.
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Bei allen Fragen rund um die Informationssicherheit wenden Sie sich bitte an den ISB.
- Datenschutz informieren
- Sollten sich personenbezogene Daten auf dem Endgerät befinden, ist durch den Datenschutzbeauftragten zu prüfen, ob ein Datenschutzvorfall vorliegt und ob dieser innerhalb von 72 Stunden an den hessischen Datenschutzbeauftragten gemeldet werden muss.
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Bei allen Fragen rund um den Datenschutz kontaktieren Sie bitte die Datenschutzbeauftragten.
- Rechtsabteilung B2 informieren
- Jeder Diebstahl muss polizeilich gemeldet werden, Verlust und Diebstahl müssen bei der Rechtsabteilung (Abteilung B2) angezeigt werden. Da die Geräte nicht versichert sind, sind Ersatzgeräte in der Regel aus laufenden Haushaltmitteln der jeweiligen Einrichtungen zu finanzieren.
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Bei allen Fragen rund um die Diebstahl- und Verlustmeldungen wenden Sie sich bitte an schadensfall.
- Anlagenbuchhaltung informieren
- Handelt es sich um ein inventarisiertes Gerät - zu erkennen am JLU-Inventaraufkleber - ist die Anlagenbuchhaltung zu informieren.
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Bei allen Fragen rund um die Anlagenbuchhaltung steht Ihnen die Abteilung D2 (Frau Sybille Müller) zur Verfügung.