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Learning Management System
Ein Lernmanagementsystem (LMS; engl.: Learning Management System), auch Lernplattform genannt, bildet i.d.R. den technischen Kern einer komplexen, webbasierten E-Learning-Infrastruktur. Es handelt sich dabei um eine, auf einem Webserver installierte Software, die das Bereitstellen und die Nutzung von Lerninhalten unterstützt und Instrumente für das kooperative Arbeiten und eine Nutzerverwaltung bereitstellt. Siehe auch Lehrmanagement-Systeme.
Lehrverpflichtung
Den Universitätslehrenden obliegt als Dienstaufgabe die universitäre Lehre. Als universitäre Lehre wird – so das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 35,79 (113) – die „wissenschaftlich fundierte Übermittlung der durch die Forschung gewonnenen Erkenntnisse“ bezeichnet. Die Lehrfreiheit, die durch Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz geschützt wird, garantiert, dass die Lehrtätigkeit der Hochschullehrenden in Themen- und Methodenwahl selbstbestimmt und weisungsfrei erfolgt.
In quantitativer Hinsicht wird die Dienstaufgabe der Hochschullehrer in der Regel nach Maßgabe des konkret übertragenen Amtes sowie der jeweiligen Lehrverpflichtungsverordnung des Landes (LVVO) geregelt. Darüber hinaus wird der Umfang der Lehrverpflichtung von der jeweiligen Festsetzung der Vorlesungszeit im Studienjahr bestimmt.
Learning Management Systeme der JLU
Eine Lehrmanagement-System bzw. ein Learning Management System (LMS) ist eine web-basierte Lernplattform, die die Kommunikation zwischen Lehrenden und Lernenden ermöglicht und zahlreiche Möglichkeiten zur Übernahme von Verwaltungsaufgaben ermöglicht und zur Entlastung im Lehrbetrieb beiträgt. Die JLU Gießen stellt Stud.IP als Content Management System und ILIAS als Learning Management System zu Verfügung.
Lizenz
Als Lizenz bezeichnet man die vollständige oder teilweise Überlassung von gewerblichen Schutzrechten durch den Urheber (Lizenzgeber) an den Lizenznehmer gegen ein Entgelt (Lizenzgebühr). Dabei werden nur die Nutzungsrechte übertragen, der Lizenzgeber bleibt Eigentümer der Schutzrechte (Patente, Warenzeichen, Gebrauchsmuster und eingetragenes Design, Rechte, die sich aus dem Urheberrecht ableiten, z.B. der Titelschutz für eine bestimmte Zeitschrift).
Lizenzvertrag
Der Lizenzvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht geregelt und stellt einen Vertrag eigener Art dar. Bei einem Lizenzvertrag handelt es sich um ein Dokument, mit dem Inhaber von gewerblichen Schutzrechten einem Dritten die Nutzungsrechte für dieses einräumen können.