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FAQ

Kann ich die Weiterbildung neben einer beruflichen Tätigkeit schaffen?

Die Absolvierung des Kurses ist neben einer beruflichen Tätigkeit möglich. Neben den Präsenzphasen gibt es Online-Selbstlernphasen. Diese sollen bei der kalkulierten Lernzeit berücksichtigt werden.

Wie ist der Ablauf des Kurses?

Der Kurs besteht aus insgesamt 4 Modulen, die innerhalb eines Jahres absolviert werden. Diese umfassen je Modul 180 Stunden Lernzeit, die aus Online und Präsenzlehre (onlinegestützte Seminare sowie face-to-face-Seminare) bestehen. Die Präsenzveranstaltungen vor Ort finden am Campus der Veterinärmedizin statt. Onlinegestützte Seminare werden über Big Blue Button oder Zoom durchgeführt. Die onlinegestützte Selbstlernphase wird selbstständig über das Portal ILIAS der Justus-Liebig-Universität umgesetzt.

Wie hoch ist der Gesamtaufwand des Kurses?

Der Kurs umfasst insgesamt 720 Stunden (24 Credit-Points), davon sind

  • ca. 141 Stunden Präsenszeit (Online oder Vor-Ort)
  • 235 Stunden Vor- und Nachbereitung
  • 244 Stunden selbst-gestaltete Arbeit, inkl. der Erstellung der Abschlussarbeit (davon 60 Stunden Praktikum)
  • 100 Stunden Prüfungsvorbereitung

Wie viel kostet der Kurs?

Die Kursgebühr beträgt 5490 €. Sie kann in vier Raten gezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Kurs - gleich welcher Begründung - zu begleichen sind. Näheres entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung.

Wo und wann kann ich das Praktikum absolvieren

Das Praktikum ist so organisiert, dass Sie bei tiergestützt-tätigen Praktiker_innen regelmäßig hospitieren und dessen praktische Arbeit kennenlernen. Das Praktikum kann zeitlich frei eingeteilt werden, muss jedoch insgesamt 60 Stunden umfassen. Genauere Informationen finden Sie unter dem Reiter: Praktikum

Neben dem Praktikum gibt es eigene Interventionen, die Sie selbstständig durchführen müssen. Deren Vorbereitung können sie zeitlich frei bestimmen. Die Prüfung findet i.d.R. während der Präsenzphasen statt.

Ist ein eigenes Tier Voraussetzung für eine Aufnahme? 

Für die Zulassung müssen sie kein eigenes Tier besitzen oder für den Einsatz bereits ausgewählt haben. In erster Linie werden Sie als Mensch ausgebildet, wenngleich praktische Inhalte mit Tieren im Kursverlauf integriert sind.

Welches Zertifikat erreiche ich? 

Nach dem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie das Zertifikat zur Fachkraft für tiergestützte Dienstleistungen mit dem Schwerpunkt tiergestützte Pädagogik, Therapie und Fördermaßnahmen. Dieses ist zertifiziert von der Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen e.V., die auch Studienabschlüsse akkreditiert. Der Zertifikatskurs bewegt sich auf EQR 7 Niveau (Masterniveau).

Erhalte ich ein Semesterticket?

Als Teilnehmerin der wissenschaftlichen Weiterbildung sind sie nicht als Studierende eingeschrieben. Sie erhalten daher auch keine Chipkarte mit Semesterticket. Sie haben jedoch Zugang zu allen relevanten Infrastrukturen, die zur Absolvierung des Kurses notwendig sind.

Wo finde ich meinen Zulassungsbescheid?

Den Zulassungsbescheid erhalten Sie vom Studierendensekretariat. Er dient als Studien- bzw. Teilnahmebescheinigung. Eine Studienbescheinigung erhalten Sie nicht.

Welche Prüfungen muss ich absolvieren?

Für das erste und zweite Modul besteht die Prüfungsform aus einer Klausur und einem individuellen Lerntagebuch zu den Kursinhalten. Beides ist mit 50% gewichtet. Im dritten Modul besteht die Prüfungsform aus Lerntagebucheinträgen, selbst geplanten und gestalteten Interventionen und deren Reflexion im Lerntagebuch. Im vierten Modul verfassen Sie Ihre Abschlussarbeit.

Wo finde ich die Prüfungsordnung? 

Die Prüfungsordnung finden Sie unter folgendem Link: http://www.uni-giessen.de/mug/  

Ich bin an einem Präsenz- oder Prüfungstermin (Klausur oder Lerntagebuch) krank. Wie melde ich dies dem Prüfungsamt/Koordinatorin?

Das ärztliche Attest über die Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich, d. h. sofort nach Bekanntwerden der Gründe der Prüfungsunfähigkeit, i. d. R. innerhalb von drei Tagen bei der Studienkoordination eingeworfen oder an diese geschickt werden.

Sollten Sie krankheitsbedingt bei einer Prüfungsleistung (Klausur oder Lerntagebuch) verhindert sein, ist der Projektkoordination umgehend ein Attest vorzulegen. Nur dann können Sie die Prüfung wiederholen. Das ärztliche Attest über die Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich, d. h. sofort nach Bekanntwerden der Gründe der Prüfungsunfähigkeit, i. d. R. innerhalb von drei Tagen an die Studiengangskoordination eingeworfen oder an diese geschickt werden. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen inkl. Unterschrift im Original eingereicht werden müssen. Das miteinzureichende Beiblatt zum ärztlichen Attest finden Sie immer in ILIAS.

Bitte beachten Sie, dass die Pflicht zur Einreichung der kompletten Unterlagen bei Ihnen liegt. Wir fordern Sie nicht dazu auf. Sollten die Unterlagen verspätet oder nicht eingehen, wird die Prüfungsleistung mit 0 Punkten bewertet. Bei Fristen zur Abgabe der Lerntagebücher verlängert sich die Frist ab dem Tag Ihrer Genesung um eben diese Tage. Waren Sie z.B. drei Tage erkrankt, verschiebt sich der Abgabetermin um drei Tage.

Werde ich zur Ausgleichs- oder Wiederholungsprüfung eingeladen?

Nein, die Informationspflicht liegt bei Ihnen! Erkundigen Sie sich entweder bitte über die Kurshomepage oder bei der Studiengangskoordination.

Wie bekomme ich Einsicht in eine Klausur?

Nach Abschluss der Prüfung wird dem Prüfling auf schriflichen Antrag Einsicht in die Klausur gewährt. Der Antrag ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beim Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses zu stellen. Der Vorsitzende bestimmt Ort und Zeit der Einsichtnahme. Der Termin liegt in der Regel an einem Tag unter der Woche (vormittags). Eine Einsicht während der Präsenzphasen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestehe?

Sollten Sie eine Prüfung nicht bestehen, steht Ihnen gemäß der Prüfungsordnung eine Wiederholungsprüfung zu. Genaueres regelt die Modulbeschreibung. Sie werden nicht zur Ausgleichs- oder Wiederholungsprüfung eingeladen. Die Informationspflicht liegt bei Ihnen. Erkundigen Sie sich daher bitte über die Kurshomepage oder bei der Studiengangkoordination.

Wie kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

Auf der folgenden Webseite finden Sie alle Informationen zum Nachteilsausgleich und den Möglichkeiten der Beantragung: https://www.uni-giessen.de/studium/beratung/studmitbehinderung. Hinweise für das fachärztliche Gutachten finden Sie unter: https://www.uni-giessen.de/studium/dateien/informationberatung/attest-nachta sowie weitere Information zur Gestaltung der Antragstellung unter https://www.uni-giessen.de/studium/dateien/informationberatung/merkblattpdf

Bitte beantragen Sie den Nachteilsausgleich rechtzeitig. Sie können gerne vor der Abgabe der Bewerbung ein Gespräch mit der Studienkoordination vereinbaren, um individuelle Bedarfe zu besprechen.