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Modulverlängerungsantrag

Mit diesem Formular können Sie aus triftigem Grund nach §6 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnungen für die Lehramtsstudiengänge (also bei Zeiten der Schwangerschaft; Erkrankungen, die ein geordnetes Studium nicht zulassen; Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des zu betreuenden Kindes; Zeiten der Pflege eines nahen Angehörigen oder Ehepartners; Zeiten eines studienbedingten Auslandsaufenthaltes; persönliche oder studienbedingte Belastungen, die ein geordnetes Studium nicht zulassen; Zeiten von genehmigten Urlaubssemestern) eine Modulverlängerung beantragen. Sollte keiner dieser Gründe auf Sie zutreffen, so benötigen Sie keine Modulverlängerung und haben auch keinen Anspruch darauf.

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