Studienangebot
An der JLU können alle fünf Lehramtsstudiengänge studiert werden: Das Lehramt an Grundschulen (L1), das Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2), das Lehramt an Gymnasien (L3), das Lehramt an Förderschulen (L5) sowie das berufliche Lehramt (BBB). Der letztgenannte ist als konsekutiver Bachelor-Master-Studiengang konzipiert, der mit einem Master of Education abschließt, während die anderen modularisierten Lehramtsstudiengänge mit einer Ersten Staatsprüfung abschließen.
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Foto: JLU/Katrina Friese
- Hinweis HLBG
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Veränderungen im Lehramtsstudium in Hessen ab Studienbeginn Wintersemester 2023/24
Für die Lehramtsstudiengänge in Hessen ändert sich die Rechtsgrundlage mit einer neuen Fassung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes. Weiterführende Informationen zum aktuellen Stand der geplanten Änderungen, die für die Studienanfänger/innen der Lehramtsstudiengänge an der JLU ab dem Wintersemester 2023/24 gelten werden, finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Lehramtsstudiengänge.
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Lehramt an Grundschulen
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Das Studium Lehramt an Grundschulen (L1) ist der universitäre Teil der Lehrkräftebildung und schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Das Studium bereitet auf den Unterricht in Grundschulen vor.
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Lehramt an Haupt- und Realschulen
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Das Studium Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) bereitet auf den Unterricht der Klassen 5-10 an Haupt- und Real- und Gesamtschulen vor, berechtigt aber auch zu Unterricht in der Sekundarstufe I an Gymnasien.
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Lehramt an Gymnasien
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Das Studium Lehramt an Gymnasien (L3) bereitet auf den Unterricht von Klassen 5-13 an Gymnasien vor, aber auch an Haupt- und Realschulen sowie in den allgemeinbildenden Fächern der beruflichen Schulen.
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Lehramt für Förderpädagogik
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Das Lehramt für Förderpädagogik (L5) berechtigt zum Unterricht an Förderschulen und in Beratungs- und Förderzentren, die Lehrbefähigung bezieht sich aber auch auf den Unterricht an Grundschulen und im studiertem Fach auf den Unterricht in der Mittelstufe (Sekundarstufe I).
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Lehramt an beruflichen Schulen
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An der Justus-Liebig-Universität Gießen existiert das konsekutive Studienangebot Berufliche und Betriebliche Bildung mit den Abschlüssen Bachelor/Master of Education, das unter anderem zum Berufsziel Lehramt an Beruflichen Schulen führen kann.
- Infopool
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Lehramt-Links
- Anerkennung Studienleistungen (L1, L2, L3, L5)
- Erste Staatsprüfung
- Vorbereitungsdienst (Referendariat)
- Erweiterungsprüfungen
- Zusatzprüfungen
Beratung & Information
- Zentrale Studienberatung (ZSB)
- Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
- Hessische Lehrkräfteakademie, Prüfungsstelle Gießen
- "Beratung und Information" in den Lehramtsfächern
- Regelungen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie
Weitere Angebote
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Die Lehramtsausbildung untersteht in der Bundesrepublik der Kultushoheit der einzelnen Bundesländer. Daraus ergeben sich Unterschiede in Struktur und Inhalt der Lehramtsstudiengänge zwischen den Bundesländern u. a. in Bezug auf Zahl, Auswahl und Kombinationsmöglichkeiten der Unterrichtsfächer in den Lehramtsstudiengängen. Wollen Sie sich über die Lehramtsstudiengänge und die gesamte Lehramtsausbildung bundesweit informieren, finden Sie eine hilfreiche Seite beim Deutschen Bildungsserver.
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Informationen zur Bewerbung
- Erststudium
- Sie haben noch kein Studium abgeschlossen und möchten sich für das erste Fachsemester bewerben.
- Masterstudium
- Sie haben ein Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen und möchten ein Masterstudium beginnen.
- Höhere Fachsemester
- Sie erfüllen durch anrechenbare Vorleistungen die Voraussetzungen, in ein höheres Fachsemester einzusteigen.
- Zweitstudium
- Sie haben ein Studium abgeschlossen und möchten einen weiteren grundständigen Studiengang studieren (kein Master).
- Weiterbildungs-/ Aufbaustudium
- Sie interessieren sich für weiterbildendende Studiengänge, Zertifikatskurse oder ein Gasthörerstudium.
- Promotion
- Eine Promotion i.d.R. erst möglich, wenn Sie ein Masterstudium oder Staatsexamen abgeschlossen haben.
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Häufig gesucht
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Zulassungsvoraussetzungen (Hochschulzugang, Eignungsprüfungen, Sprachvoraussetzungen)
Zulassungsbeschränkungen (NC, Numerus clausus)
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Informationen zur Einschreibung
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Mit dem Antrag auf Einschreibung nehmen Sie den Studienplatz an. Bei zulassungsbeschänkten Studiengängen können Sie diesen Antrag erst stellen, nachdem Sie einen Studienplatz erhalten und einen Zulassungsbescheid bekommen haben. Dafür müssen weitere Unterlagen eingereicht werden.
- Internationale Bewerber/innen
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Internationale Studierende
Internationale Studierende und Studienbewerber/innen mit ausländischen Bildungsabschlüssen finden auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts alle relevanten Informationen sowie Beratungs- und Kontaktmöglichkeiten.
Mehr erfahrenFoto: JLU/Magdalena Kaim