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Europa vor der Wahl – Zur Relevanz der Europawahlen am 26. Mai 2019

Verena Schäfer-Nerlich

Posted on May 07, 2019

Mit der Wahl des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2019 steht die EU und damit auch Europa vor einem Scheideweg. In der aktuellen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments (2014-2019) wurde der europäische Integrationsprozess durch zahlreiche Krisen geprägt. Dazu sind neben ökonomischen und sozialen Erschütterungen, die durch die Finanz- und Schuldenkrise ausgelöst wurden und die EU und ihre Mitgliedstaaten bis heute begleiten, vor allem die so genannte Flüchtlingskrise und das Erstarken des Nationalismus in einzelnen Mitgliedstaaten sowie nicht zuletzt der Brexit zu nennen.

Im Folgenden sollen zunächst einige politische Entwicklungen betrachtet werden, die die aktuelle Krise der EU in besonderer Weise verdeutlichen. Ausgehend von der damit dargelegten Relevanz der Wahl wird in einem zweiten Schritt aufgezeigt, inwiefern es sich am 26. Mai um eine Richtungsentscheidung der BürgerInnen handeln wird, die nicht nur als grundsätzliches Bekenntnis für oder gegen Europa zu verstehen ist, sondern auch als ein Votum für die künftige Ausgestaltung der EU zwischen „mehr Europa“ und „weniger Europa“.


Die aktuelle Krise der EU: Fehlende Solidarität, erstarkter Nationalismus und Desintegration

Im Hinblick auf die Migrationskrise haben insbesondere die Verhandlungen über einen gerechten europäischen Verteilungsschlüssel für die seit dem Sommer 2015 in den Staaten der Europäischen Union Zuflucht suchenden Menschen aus Syrien und Nord- und Zentralafrika einer breiten Öffentlichkeit vor Augen geführt, dass ein gemeinsames, auf Solidarität gestütztes Vorgehen aller EU-Mitgliedstaaten durch ausgeprägte nationale Interessen erschwert wird. Deutlich wird dies im Fall der EU-Migrationspolitik auch durch die Vertragsverletzungsverfahren, die die Europäische Kommission im Jahr 2017 gegen drei Mitgliedstaaten eingeleitet hat, da sich diese weigerten, europäisches Recht, das die Aufnahme von Geflüchteten vorsieht, umzusetzen (vgl. Europäische Kommission 2017a).

Obschon vitale nationale Interessen bei Entscheidungen auf europäischer Ebene eine starke Berücksichtigung erfahren müssen1 und die zentralen Entscheidungen, durch die das Primär- und Sekundärrecht der EU fortentwickelt wird, immer auch als Ergebnis eines Abwägungsprozesses zwischen dem Problemlösungsinstinkt und dem Souveränitätsreflex der Mitgliedstaaten und dabei insbesondere der Staats- und Regierungschefs gelesen werden können (vgl. Schäfer, Wessels 2007), haben die in der aktuellen Integrationsphase zutage tretenden nationalen Souveränitätsvorbehalte eine neue Qualität. Die aktuell gegen die Mitgliedstaaten Ungarn und Polen gerichteten Vertragsverletzungsverfahren beziehen sich vor allem auf Einschränkungen europäischer Rechte vonseiten der nationalen Regierungen, die im Kern auch in die Grundrechte der Europäischen Union eingreifen und die in Artikel 2 EUV niedergelegten Werte der EU infrage stellen (vgl. Europäische Kommission 2018, 2019). Von besonderer Bedeutung sind dabei Verstöße der Mitgliedstaaten gegen die Rechtsstaatlichkeit. Die Rechtsstaatlichkeit zählt nicht nur zu den in Artikel 2 EUV verankerten Grundwerten der EU,2 sondern ist auch von zentraler Bedeutung für das Funktionieren der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der EU im Bereich der Justiz und Inneres. Die Rechtsstaatlichkeit soll insbesondere sicherstellen, dass ungeachtet systemischer Transformationsprozesse in den Mitgliedstaaten, wie sie auch nationale Justizreformen darstellen, europäisches Recht Anwendung findet und eingehalten wird. Ein besonderes Instrument zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit besteht im Verfahren nach Artikel 7 EUV, bei dem eine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte der EU durch einen Mitgliedstaat festgestellt und begründet werden muss. Dieses auch als stärkste vertragsrechtliche Waffe der EU einzuordnende Verfahren ist demnach bei einer systemischen Bedrohung des Rechtsstaats nutzbar und wurde erstmals im Dezember 2017 gegen Polen und im September 2018 schließlich auch gegen Ungarn eingeleitet (Europäische Kommission 2017b, Europäisches Parlament 2018). Die Anwendungen dieses Instrumentariums verdeutlichen zwei Entwicklungen: Erstens werden die Werte der EU nicht (nur) von außen, sondern im Zuge des in einzelnen Mitgliedstaaten erstarkten Nationalismus auch von rechtskonservativen bis rechtspopulistischen Regierung innerhalb der EU grundlegend in Frage gestellt. Zweitens zeigt sich, dass die EU gewillt ist, ihre Wertebasis auch gegen Angriffe von innen heraus zu verteidigen und diese Grundfeste, auf die sich die Mitgliedstaaten einmal gemeinsam geeinigt haben, nicht mehr verhandelbar sind.

Der Brexit verdeutlicht die aktuelle Krise der EU ebenfalls in besonderer Weise. Mit dem – wenn auch knappen – Votum der britischen Bevölkerung im Sommer 2016, die EU verlassen zu wollen, und dem Ende März offiziell von der Regierung Großbritanniens gestellten Austrittsantrag ist erstmals die bis dahin zumeist vom Ziel her gedachte und somit von einer Fortentwicklung der EU ausgehende Integrationsdynamik infrage gestellt worden. Auch wenn die offene Finalität der EU, d. h. das nicht Vorhandenseins einer konkreten Vorstellung von der fertigen Ausgestaltung der Europäischen Union, ein besonderes Merkmal dieser darstellt, werden die Leitbilder eines föderalen Bundesstaates und eines losen Staatenbundes sinnvollerweise für die Verortung des europäischen Integrationsprozesses herangezogen (vgl. Schneider 2002): Während die vollendete EU im Sinne eines europäischen Bundesstaates eine Abgabe zentraler Souveränitätsbereiche der Mitgliedstaaten an die Europäische Union voraussetzen würde, wäre mit einem losen Staatenbund der Mitgliedstaaten keine Übertragung von nationalen Zuständigkeiten auf eine supranationale Ebene verbunden. Der aktuell noch nicht terminierte Austritt Großbritanniens aus der EU hat zum einen verdeutlicht, dass der Integrationsprozess nicht automatisch mit einer Fortentwicklung in Richtung eines föderalen Europas mit einer zunehmenden Zahl von Mitgliedstaaten verbunden werden kann. Zum anderen zeigt dieser Präzedenzfall, dass die Gefahr für die europäische Integration, die in der Vergangenheit auch mit einem Fahrrad verglichen wurde, für dessen Fortbewegung alle Mitgliedstaaten gemeinsam in die Pedale treten müssen, nicht der Stillstand ist, sondern dass es auch einen Rückwärtsgang der Integration zu geben scheint.  


Die Europawahlen als Votum für die künftige Ausgestaltung der EU

Vor dem Hintergrund der in Teilen noch durch einen anti-europäischen Populismus gestützten Infragestellung europäischer Werte in den Mitgliedstaaten sowie aktuellen Tendenzen der Desintegration innerhalb der EU, wie sie der Austrittsantrag Großbritanniens markiert, sind die Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai von besonderer Relevanz. Die Wahl fällt damit in eine Zeit, in der sie als grundsätzliches Bekenntnis für oder gegen Europa zu verstehen ist – inklusive der damit verbundenen Werte. Im Besonderen kann sie als Votum für die künftige Ausgestaltung der EU zwischen den Polen „mehr Europa“ und „weniger Europa“ verortet werden kann.

Von besonderem Interesse ist dabei, welche Zukunftsszenarien für die Fortentwicklung der EU mit je unterschiedlichen Wahlergebnissen verbunden werden können. Dieser Blick lohnt vor allem deshalb, weil sich die europäische Parteienlandschaft seit der letzten Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2014 deutlich verändert hat (vgl. von Ondarza 2019). Diese Entwicklung wird insbesondere dadurch markiert, dass zum einen die großen Parteien SPD und CDU (auf EU-Ebene: Sozialdemokratische Partei Europas und Europäische Volkspartei) an Vertrauen verloren haben und für die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D) und der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) daher Stimmverluste bei der Europawahl erwartet werden können. Die beiden Fraktionen der rechten und linken Mitte stellen im aktuellen Europäischen Parlament gemeinsam weit mehr als die Hälfte der Abgeordneten (405 von insgesamt 751 Sitzen) und konnten von dieser Machtposition aus im Sinne einer faktischen Großen Koalition auf europäischer Ebene in der Vergangenheit ihre programmatischen Ziele und personellen Ambitionen arbeitsteilig voranbringen (Leggewie 2019: 5). Dies wird aufgrund der erwartbaren Kräfteverschiebungen im Parteiensystem im nachfolgenden EU-Parlament voraussichtlich nicht mehr möglich sein.

Zum anderen steht – auch als Folge des ‚national turns‘ in einigen Mitgliedstaaten – ein großes Spektrum europaskeptischer bis rechtspopulistischer Parteien zur Wahl. Dies stellt zwar kein Novum dar, da bereits im Europäischen Parlament in seiner aktuellen Zusammensetzung rechtsgerichtete Parteien in drei bzw. vier der neun Fraktionen vertreten sind (vgl. Ahrens 2018: 405f.)3. Vor dem aktuellen Hintergrund stellt sich allerdings die Frage, zu welchen Kräfteverschiebungen es im Europäischen Parlament kommen würde, wenn diese Parteien nach der Wahl deutliche Stimmgewinne verzeichnen könnten und welche Bedeutung dies für die Fraktionsbildung und für strategische Kooperationen hätte (vgl. Orbán 2019). Von besonderem Interesse sind dabei die Bestrebungen, u. a. der italienischen Lega Nord von Matteo Salvini, der französischen Rassemblement National von Marine Le Pen und der Alternative für Deutschland, ein eigenes rechts-nationales Bündnis zu gründen und damit künftig eine eigene Fraktion im Europäischen Parlament zu stellen (Rüb 2019), die mit einer gemeinsamen anti-europäischen Agenda Einfluss auf die EU-Entscheidungsfindung nehmen könnte.

Als drittes Ergebnis der Neuvermessung der Parteienlandschaft auf EU-Ebene kommt hinzu, dass mit Emmanuel Macrons Partei La République en Marche auch eine neue pro-europäische Partei zur Wahl steht. Dabei stellt sich die Frage, ob sich diese neue Partei auf EU-Ebene der liberalen Parteienfamilie im Europäischen Parlament anschließen wird oder gar eine Neuformierung des liberalen Spektrums einleiten könnte, wodurch der Allianz der Liberalen und Demokraten im Europäischen Parlament (ALDE) möglicherweise ein Aufstieg zum dritten großen Machtfaktor im Parlament ermöglicht würde (von Ondarza 2019: 5).  

Mit Blick auf die zur Wahl stehenden Parteien und ihre programmatischen Aussagen können für die künftige Entwicklung der Europäischen Union folgende zwei grundsätzliche Szenarien (vgl. Schäfer-Nerlich, Wessels 2019) skizziert werden.


1. Vertiefung der EU und differenzierte Integration

Ein mögliches Szenario für die Fortentwicklung der EU nach der Europaparlamentswahl ist der weitere Ausbau der EU durch systemrelevante Vertiefungsschritte. Dieser Vorstellung entsprechend könnten die Mitgliedstaaten durch ein gemeinsames Vorgehen in allen oder auch nur in ausgewählten Bereichen künftig mehr Machtbefugnisse und Instrumente teilen. Umfassende Vertiefungsschritte würden eine Änderung der europäischen Verträge erforderlich machen, die mitunter auch eine historische Chance bieten könnten, den föderalen Umbau der EU voranzutreiben und die EU darüber hinaus mit einer Verfassung auszustatten. Gegen ein solches Szenario kann ins Feld geführt werden, dass es doch auch nach dem voraussichtlichen Austritt Großbritanniens unter den Mitgliedstaaten weitere Veto-Spieler geben wird, die sich gegen einen föderalen Ausbau der EU hin zum europäischen Bundesstaat wehren werden. Zudem hat insbesondere der im Jahr 2007 gescheiterte Verfassungsvertrag gezeigt, welche Vorbehalte in den Mitgliedstaaten gegenüber einer europäischen Verfassung bestehen. Wenngleich ein umfassender föderaler Umbau der EU aktuell wenig realistisch erscheint, werden die Mitgliedstaaten künftig auch weiter über mögliche Vertiefungsschritte diskutieren. Mit Blick auf die zur Wahl stehenden pro-europäischen Parteien zeigt sich, dass diese zum Teil sehr konkreten Vorschläge für eine schrittweise Vertiefung der EU vorlegen. Zentrale Bereiche für ein gemeinsames Vorgehen wären demnach unter anderem die Sozialpolitik, der Umwelt- und Klimaschutz, die Energiepolitik sowie die Finanz- und Steuerpolitik.

Ein Vorantreiben der Integration, das die politische Wirklichkeit stärker berücksichtigen würde und somit den unterschiedlichen Integrationstempi den Mitgliedstaaten und den in den verschiedenen Politikfeldern mitunter unterschiedlich (stark) ausgeprägten nationalen Interessen Rechnung tragen würde, könnte auch differenziert erfolgen. Die ,differenzierte Integration‘ bezeichnet eine von einer Gruppe von Staaten ausgehende funktional oder sektoral begrenzte Vertiefung der EU. Als Beispiele für ein solch inklusiv angelegtes Vorgehen durch Teilgruppen, das in der politischen und wissenschaftlichen Debatte auch oft mit den Begriffen ,Kerneuropa‘ und ,Europa unterschiedlicher Geschwindigkeiten‘ verbunden wird, können die Währungsunion, aber auch die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts angeführt werden.

Aufgrund der in der aktuellen Integrationsphase sehr deutlich hervortretenden heterogenen Interessen und Souveränitätsvorbehalten der Mitgliedstaaten und der Prognose, dass eine Beschlussfassung im Europäischen Parlament zu gemeinsamen Vertiefungsschritten der EU-27 in Folge der Kräfteverschiebung nach der Wahl eher erschwert werden wird, kann erwartet werden, dass ein differenziertes Vorgehen in konkreten Politikbereichen die Fortentwicklung der Europäischen Union künftig noch stärker prägen wird.

 

2. Rückbau der EU und differenzierte Desintegration

Demgegenüber steht das Szenario eines Rückbaus der EU auf Grundlage einer anti-europäischen Agenda oder als Folge der Forderungen nach einer stärkeren intergouvernementalen (zwischenstaatlichen) Steuerung des Integrationsprozesses. Ausgangspunkt für dieses Szenario wäre die Rückübertragung von Kompetenzen auf die Nationalstaaten, die ihren Ausgang sowohl am Abbau vertragsrechtlicher Verpflichtungen in einzelnen Politikfeldern als auch an der Einschränkung von Rechten der EU-Institutionen nehmen könnte. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten reichen von einer EU, die eine Alternative zu einem allzu festen vertragsrechtlichen Rahmen bietet und für interessierte Staaten flexible Beteiligungsmöglichkeiten in einer funktional oder sektoral begrenzten Kooperation vorsieht (‚weniger Europa‘) bis in letzter Konsequenz zur Auflösung der EU. Auch dieses Szenario wäre durch eine gemeinsame Entscheidung aller Mitgliedstaaten, aber auch durch das Vorantreiben eines sektoralen Rückbaus durch eine Teilgruppe von Staaten im Sinne einer ,differenzierten Desintegration‘ umsetzbar.

Wenngleich dieses Szenario auch aufgrund der nach der Wahl erwartbaren Mehrheitsverhältnisse im Europäischen Parlament als nicht realistisch eingestuft werden kann, ist diese Option mit Blick auf das aktuell zur Wahl stehende EU-skeptische bis rechtsnationale Parteienspektrum doch grundsätzlich auch bei den Überlegungen zu Fortentwicklung der EU zu berücksichtigen. Verstärkt wird dieser Eindruck durch die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage der Bertelsmann Stiftung, aus der hervorgeht, dass sich ein großer Teil der UnionsbürgerInnen in 12 europäischen Mitgliedstaaten nicht mehr von den etablierten Parteien repräsentiert fühlen und sich bei ihrer Wahlentscheidung mehrheitlich von einer Anti-Haltung leiten lassen könnten (vgl. Kaltwasser, Vehrkamp, Wratli 2019).

 

Fazit

Die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai kann vor dem Hintergrund des erstarkten Nationalismus in Europa und damit verbundenen Angriffen auf die Werte und Grundlagen der EU als Richtungsentscheidung verstanden werden. Dies gilt umso mehr, als diese Angriffe zum Teil auch zur Programmatik der zur Wahl stehenden EU-skeptischen bis rechtspopulistischen Parteien gehören. Bei dieser Wahl handelt es sich somit erstens um ein grundsätzliches Bekenntnis für oder gegen Europa. Zweitens treffen die BürgerInnen mit der Wahl ferner die Entscheidung, in welchem Europa sie leben wollen und wie die EU entlang der Orientierungsmarken ,mehr Europa‘ und ,weniger Europa‘ fortentwickelt werden soll. Sie urteilen drittens schließlich darüber, ob und inwiefern die EU eine geeignete politische Handlungsebene darstellt, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, gemeinsame Lösungen für transnationale und globale Herausforderungen, wie bspw. im Bereich der Klimapolitik, zu finden und umzusetzen.

Die Relevanz und Tragweite dieser Wahl ist groß und die BürgerInnen der Europäischen Union haben es in der Hand, die EU durch ihre Beteiligung an der Wahl mitzugestalten. Dabei sollten sie der Versuchung widerstehen, ihre Stimme leichtfertig als Denkzettel für die Abstrafung einer nationalen Regierung einzusetzen und stattdessen die Chance ergreifen, sich auf der Basis des großen medialen Informationsangebots zu den SpitzenkandidatInnen und Wahlkampfprogrammen der Parteien ernsthaft mit den Themen Europas zu beschäftigen.

 

Literatur

Ahrens, Petra (2018): Anti-feministische Politiker*innen im Frauenrechtsausschuss des Europäischen Parlaments, in: Feministische Studien, Band 36, Heft 2, S. 403-415.

Kaltwasser, Cristóbal Rovira; Vehrkamp, Robert; Wratli, Christopher (2019): Europa hat die Wahl. Populistische Einstellungen und Wahlabsichten bei der Europawahl 2019. Studie der Bertelsmann Stiftung. Abrufbar unter https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/ZD_Europa_hat_die_Wahl_final.pdf (letzter Zugriff: 03.05.2019).

Europäische Kommission (2017a): Pressemitteilung. Umsiedlung: Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik, Ungarn und Polen ein. Brüssel, 14.06.2017. Online abrufbar unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1607_de.htm (letzter Zugriff: 03.05.2019).

Europäische Kommission (2017b): Pressemitteilung. Rechtsstaat in Polen bedroht: EU-Kommission löst Artikel 7-Verfahren aus. Brüssel, 20.12.2017. Online abrufbar unter https://ec.europa.eu/germany/news/20171220-polen_de (letzter Zugriff: 03.05.2019).

Europäische Kommission (2018): Pressemitteilung. Migration und Asyl: Kommission ergreift weitere Schritte in Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn. Brüssel, 19.07.2018. Online abrufbar unter http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4522_de.htm (letzter Zugriff: 03.05.2019).

Europäische Kommission (2019): Kommission eröffnet neues Verfahren gegen Polen, warnt Rumänien und eröffnet Debatte zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU. Brüssel, 03.04.2019. Online abrufbar unter https://ec.europa.eu/germany/news/20190403-kommission-eroeffnet-neues-verfahren-gegen-polen-warnt-rumaenien-und-debatte_de (letzter Zugriff: 03.05.2019).

Europäisches Parlament (2018): Die Lage in Ungarn. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2018 zu einem Vorschlag, mit dem der Rat aufgefordert wird, im Einklang mit Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union festzustellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte, auf die sich die Union gründet, durch Ungarn besteht. Straßburg, 12.09.2018. Online abrufbar unter http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2018-0340_DE.pdf?redirect (letzter Zugriff: 03.05.2019).

Leggewie, Claus (2019): Nebenwahl? Hauptsache! Europa vor einer Richtungsentscheidung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), 69. Jahrgang, Heft 04-05/2019, S. 4-10.

Orbán, Victor (2019): Interview with Prime Minister Viktor Orbán in the Italian newspaper La Stampa, 1th May 2019. Online verfügbar unter http://abouthungary.hu/speeches-and-remarks/interview-with-prime-minister-viktor-orban-in-the-italian-newspaper-la-stampa/ (letzter Zugriff: 03.05.2019).

Rüb, Matthias (2019): Rechtspopulisten in Italien. Europas gesunder Menschenverstand, in: FAZ, 08.04.2019. Online verfügbar unter https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europaeische-rechtspopulisten-planen-neue-fraktion-16131304.html (letzter Zugriff: 03.05.2019).

Schäfer-Nerlich, Verena; Wessels, Wolfgang (2019): Strategien und Szenarien zur Fortentwicklung der EU. Vielfalt und Komplexität, in: Zeitschrift für Politikwissenschaft (ZPol), Vol. 29, Heft 1/2019, S. 1-21. Online abrufbar unter https://link.springer.com/article/10.1007/s41358-019-00173-8 (letzter Zugriff: 03.05.2019).

Schäfer, Verena; Wessels, Wolfgang (2007): Der Reformvertrag: Fortsetzung eines finalitätsoffenen Fusionstrends, in: ifo Schnelldienst 15/07, S. 6-9.   

Schneider, Heinrich (2002): Deutsche Europapolitik: Leitbilder in der Perspektive – Eine vorbereitende Perspektive, in: Schneider, H./Jopp, M./Schmalz, U. (Hrsg.): Eine neue deutsche Europapolitik? Rahmenbedingungen – Problemfelder – Optionen, Bonn: Europa-Union Verlag, S. 69-135.

von Ondarza, Nikolai (2019): Richtungswahl für das politische System der EU. Die Umbrüche in der europäischen Parteinlandschaft und ihre Konsequenzen für die Union. SWP-Studie. Online abrufbar unter https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2019S09_orz.pdf (letzter Zugriff: 03.05.2019).



[1] Dies ergibt sich schon aus der Logik, dass das Sekundärrecht in den Mitgliedstaaten implementiert werden muss und die gemeinsam getroffenen Entscheidungen von den RegierungsvertreterInnen auch auf nationaler Ebene politisch vermittelbar sein sollen. 

[2] Weitere dort genannte Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und die Wahrung der Menschenrechte.

[3] Dies sind in der aktuellen Legislaturperiode die Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKK), der sich u. a. die polnische Rechte und Gerechtigkeit (PiS) angeschlossen hat, die Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie (EFDD), zu der neben anderen auch die britische UK Independence Party (UKIP), die italienische Lega Nord und der französische Rassemblement National gehören, sowie die Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit (ENF). Die Europäische Volkspartei, die im Europäischen Parlament aktuell die größte Fraktion stellt, ist bis zu einer deutlichen innerfraktionellen Entscheidung zur weiteren Mitgliedschaft der Fidesz-Partei von Victor Orbán auch in die Liste der Fraktionen aufzunehmen, in der rechtsgerichtete Parteien vertreten sind.   

 

 

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