antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler (vgl. Early Career Researcher R2-R3 level) der Justus-Liebig-Universität Gießen der Fachbereiche 1-11 und der wissenschaftlichen Zentren, die auf einer Landesstelle oder im Rahmen eines laufenden Drittmittelprojektes beschäftigt sind. Der JLU angeschlossene Stipendiatinnen/Stipendiaten und Fellows sind ebenfalls antragsberechtigt, wenn die Stipendiendauer die Förderdauer der Nachwuchsförderung umfasst. Für die Laufzeit der Nachwuchsförderung (max. 6 Monate, bis 31.10.2025) muss die Stelle bzw. die Finanzierung der Antragstellerin/des Antragstellers gesichert sein.
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung soll die Promotion nicht länger als 8 Jahre zurückliegen, es besteht keine Altersobergrenze für Antragstellende. Nachgewiesene Eltern- und Pflegezeiten werden entsprechend berücksichtigt.[1] Postdocs, Stipendiatinnen und Stipendiaten aus den Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften sind ebenfalls ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben.
[1] Pflegezeiten für Kinder geboren in den 8 Jahren vor Antragstellung werden entsprechend der Marie Curie Richtlinien für postdoctoral researcher angerechnet (vgl. Work Programme, p. 90, Fußnote 89).