Fritz Thyssen-Stiftung
PostDoc-Stipendien
Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist
die unmittelbare Förderung der Wissenschaft an Hochschulen und
gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, vornehmlich in Deutschland,
unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Die Förderung internationaler wissenschaftlicher Zusammenarbeit gehört
dabei mit zu den Zielen der Stiftung. Sie erfüllt ihre Aufgabe im Rahmen
ihrer finanziellen Möglichkeiten in den von ihr ausgewählten
Förderungsbereichen, insbesondere durch Förderung bestimmter, sachlich
und zeitlich begrenzter wissenschaftlicher Arbeiten.
Die Stipendien der Stiftung sind jüngeren, promovierten
Nachwuchswissenschaftlern/innen vorbehalten, in der Regel innerhalb von
ein bis zwei Jahren nach der Promotion. Promotions- und
Habilitationsstipendien werden nicht vergeben.
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Projektförderung
Anträge können grundsätzlich nur aus einer
Hochschule bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtung heraus gestellt
werden. Antragsteller/innen müssen promoviert sein.
Nachwuchswissenschaftler/innen können im Rahmen eines Projekts die
eigene Stelle beantragen.
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