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Fritz Thyssen-Stiftung

PostDoc-Stipendien
Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist die unmittelbare Förderung der Wissenschaft an Hochschulen und gemeinnützigen Forschungseinrichtungen, vornehmlich in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Förderung internationaler wissenschaftlicher Zusammenarbeit gehört dabei mit zu den Zielen der Stiftung. Sie erfüllt ihre Aufgabe im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten in den von ihr ausgewählten Förderungsbereichen, insbesondere durch Förderung bestimmter, sachlich und zeitlich begrenzter wissenschaftlicher Arbeiten.

Die Stipendien der Stiftung sind jüngeren, promovierten Nachwuchswissenschaftlern/innen vorbehalten, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Jahren nach der Promotion. Promotions- und Habilitationsstipendien werden nicht vergeben.
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Projektförderung
Anträge können grundsätzlich nur aus einer Hochschule bzw. gemeinnützigen Forschungseinrichtung heraus gestellt werden. Antragsteller/innen müssen promoviert sein. Nachwuchswissenschaftler/innen können im Rahmen eines Projekts die eigene Stelle beantragen.
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