Ständige Kommission zu sicherheitsrelevanter Forschung
Der Universität kommt im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen, zu nennen sind hier insbesondere § 3 (1) HHG sowie § 28 HHG, in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung die institutionelle Verantwortung zu, alle Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, Forschungsrisiken zu minimieren. Unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der im gemeinsamen DFG-/Leopoldina-Papier dargelegten ethischen Grundsätze kommt allerdings auch jeder einzelnen Wissenschaftlerin/jedem einzelnen Wissenschaftler die Aufgabe zu, alle Forschungsaktivitäten jeweils einer Risikoanalyse und einer vorausschauenden Forschungsfolgenabschätzung zu unterziehen.
In diesem Zusammenhang sieht die Satzung für die Ständige Kommission zu sicherheitsrelevanter Forschung eine Selbstauskunft der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität vor, ob ein Forschungsvorhaben sicherheitsrelevante Aspekte beinhaltet, möglicherweise beinhaltet oder nicht beinhaltet. Die Kommission kann laut Satzung auch sachdienliche Hinweise Dritter zu möglicher sicherheitsrelevanter Forschung zum Thema der eigenen Arbeit machen.
Kontakt:
Für Fragen zum Thema stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsabteilung Forschung (Tel.: 0641/99-12101) zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Satzung (https://www.uni-giessen.de/mug/5/pdf/forschung/5_00_10_2)
Rundschreiben 30/2015 Ständige Kommission zu sicherheitsrelevanter Forschung an der Justus-Liebig-Universität Gießen/Selbstauskunft im Falle sicherheitsrelevanter Aspekte einzelner Vorhaben
sowie
Rundschreiben 29/2018 Ständige Kommission zu sicherheitsrelevanter Forschung an der Justus-Liebig-Universität Gießen/Selbstauskunft im Falle sicherheitsrelevanter Aspekte
Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung. Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung
Gemeinsamer Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung von DFG und Leopoldina (GA)
Tätigkeitsberichte des GA