Infos für Professorinnen und Professoren, Dozenten und Dozentinnen: Antrag auf Studienreisen
Was wird gefördert?
Studienreisen von Gruppen Studierender und/oder Promovierender der JLU bis maximal zum 12. Tag der Reise. Zusätzlich kann ein Hochschullehrer/eine Hochschullehrerin als Begleitperson gefördert werden.
Die Zuwendung beläuft sich auf eine Aufenthaltspauschale von 30,- € (EU, Liechtenstein, Island, Norwegen, Schweiz und Türkei) bzw. 45,- € (außerhalb der EU) pro Person und Tag.
Eine Auswahlkommission aus jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter des Präsidiums, der Fachbereiche, der wissenschaftlichen Zentren, der Studierenden, sowie des Akademischen Auslandsamts entscheidet in einem qualitätsgeleiteten Auswahlverfahren über die Vergabe der Mittel. Je nach Anzahl und Qualität der Anträge entscheidet die Auswahlkommission über die Höhe der Förderung für Studienreisen.
Mit dem PROMOS-Programm werden u.a. der Ausbau und die Weiterentwicklung bestehender Kooperationen unterstützt. Aus diesem Grund werden Studienreisen an Partnerhochschulen und auch die Einbindung von Partnerinstitutionen bei der Vergabe der Förderung im besonderen Maße berücksichtigt.
Wer kann einen Antrag auf Förderung einreichen?
Antragsberechtigt sind Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JLU. Anträge von pensionierten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können nur in Ausnahmefällen und bis maximal zwei Jahre nach Pensionierung gefördert werden.
Folgende Kriterien werden berücksichtigt:
- Vermittlung fachbezogener Kenntnisse
- Einbindung ins Curriculum (fachliche Vor- u. Nachbereitung der Exkursion)
- Fachliche Leistungen der Studierende vor Ort
- Anerkennung der Aktivitäten im Curriculum
- Interkulturelle Vor- und Nachbereitung der Studienreise
- Möglichkeit zur Begegnung mit Studierenden sowie Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen vor Ort
- Intensivierung oder Konsolidierung bestehender Kooperationen bzw. ggf. Anbahnung neuer Kooperationen
- Nutzung von nachhaltigen Optionen in Bezug auf Transport (An- und Abreise bzw. Verkehrsmittel vor Ort), Unterkunft, etc.
- Einwerbung von weiteren Mitteln zur Durchführung der Studienreise (z.B.: QSL-Mittel)
Antragsunterlagen:
- Formular
- Detaillierte Programmbeschreibung, inklusive Zeitplan und Darstellung der inhaltlichen und kulturellen Vor- und Nachbereitung der Studienreise (1-3 Seiten)
- Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Liste der Begleitpersonen
- Finanzierungsplan mit Überblick über geplante Ausgaben und weitere erworbene Finanzmittel (Institut, QSL etc.)
Bitte reichen Sie den vollständigen Antrag digital, als eine einzige PDF-Datei nur während dem o.g. Bewerbungszeitraum und fristgereicht ein. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte an:
promos-aaa@admin.uni-giessen.de
Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit gerne an:
Meike Röhl und Anne Landsiedel
Akademisches Auslandsamt
Tel: 0641-99 12136/66
Goethestraße 58
35390 Gießen