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Ende des Auslandsaufenthalts

  • Abgabe des vollständig ausgefüllten Formulars Certificate of Departure (versehen mit dem Tag der letzten akademischen Veranstaltung, Datum, Stempel und Unterschrift der Hochschule) bis spätestens 31.03. (WS) bzw. 31.7. (SS). Bei späterer Abreise gilt eine Frist von 1 Monat ab dem Zeitpunkt der letzten dokumentierten akademischen Veranstaltung.
  • Abgabe der Erfahrungsberichte bis spätestens 31.03. (WS) bzw. 31.7. (SS). Bei späterer Abreise gilt eine Frist von 1 Monat ab dem Zeitpunkt der letzten dokumentierten akademischen Veranstaltung.
  • Abgabe des Transcript of Records und des Anerkennungsformulars (= Learning Agreement, Teil "after mobility"), vollständig ausgefüllt und unterschrieben; nicht an die Fristen gebunden, aber dennoch vor Auszahlung der Abschlussrate einzureichen
  • Falls zutreffend: Absolvieren des 2. Online-Sprachtests „Online Linguistic Support" bis 31.03. (WS) bzw. 31.07. (SS)