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Unter der Programmlinie Personalmobilität werden eigenständig organisierte Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (insbesondere von administrativem und technischem Personal) an einer europäischen Partnerhochschule oder bei einem europäischen Unternehmen gefördert. Die Teilnahme an Konferenzen/Tagungen oder Forschungsaufenthalte können nicht finanziert werden. Die Teilnahme für Hilfskräfte ist erst ab dem Status der Akademischen Hilfskraft (= Master-, Diplom-, Magisterabschluss oder Staatsexamen) möglich.


Es werden diejenigen Personen bevorzugt, die zum ersten Mal eine Erasmus-Personalmobilität durchführen möchten.

 

Aktuelle Beispiele für förderfähige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und Sprachkurse