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Rücktritt

Die Prüfungsgebühr wird auf Antrag einer Bewerberin oder eines Bewerbers – abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro – zurückerstattet, wenn sie oder er an der Prüfung nicht teilnehmen kann und die Gründe hierfür nicht zu vertreten hat. Zusammen mit dem Erstattungsantrag ist der Zahlungsnachweis einzureichen und die Gründe sind darzulegen.