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Arbeiten in Gießen

Internationale Studierende, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind, dürfen bis zu 120 ganze bzw. 240 halbe Tage im Jahr ohne Arbeitserlaubnis erwerbstätig sein.

Diese vorübergehende Beschäftigung ist auch außerhalb der Semesterferien zulässig. Bis zu 4 Stunden am Tag gelten als halber Tag, alles darüber hinaus als ganzer Tag. Es reicht der Eintrag der Ausländerbehörde in den Pass. Studentische Nebentätigkeiten (Hiwi-Jobs) sind ebenfalls und zusätzlich zu den 120 Tagen auf der Grundlage dieses Eintrages erlaubt.
Für eine Beschäftigung, die 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr überschreitet, muss die zuständige Ausländerbehörde in Abstimmung mit dem zuständigen Arbeitsamt eine Sondergenehmigung erteilen. Der Antrag muss bei der Ausländerbehörde gestellt werden, die dann mit dem Arbeitsamt in Kontakt tritt. Die Ausländerbehörde prüft, ob durch die zusätzliche Erwerbstätigkeit das Studium nicht erheblich behindert bzw. verlängert wird. Sie erteilt die Erlaubnis nur in absoluten Ausnahmefällen. Das Arbeitsamt ist bei der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen an die Vorrangprüfung gebunden, d.h. für eine konkrete Stelle darf eine Arbeitsgenehmigung nur dann erteilt werden, wenn keine vorrangige Bewerberin bzw. kein vorrangiger Bürger (d.h. Deutsche, EU-Angehörige, etc.) zur Verfügung steht. Die Ausländerbehörde kann eine Erlaubnis auch dann erteilen, wenn sich ein Studierender in einer Notlage befindet. Jedoch ist von dieser Möglichkeit nur mit Vorsicht Gebrauch zu machen, da die Aufenthaltserlaubnis vom Nachweis ausreichender Mittel abhängt. Eine der Behörde gegenüber deklarierte Notlage kann also die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gefährden.
Weitere Informationen zur Arbeitserlaubnis für internationale Studierende finden Sie hier.

Als Studierender müssen Sie Ihre Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit versteuern. Beim Finanzamt können Sie sich über alle Fragen zur Steuererklärung beraten lassen. Fragen Sie auch nach Möglichkeiten der Steuerverminderung und -erstattung für Studierende.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt Gießen.

Jobmöglichkeiten an der JLU:

Innerhalb der Universität gibt es in geringem Umfang die Möglichkeit, als studentische Hilfskraft oder als Mentorin bzw Mentor/Tutorin bzw. Tutor zu arbeiten. Diese Stellen werden universitätsintern per Aushang in den Fachbereichen und Instituten oder in dem Online-Stellenmarkt der JLU ausgeschrieben. Diese Tätigkeiten fördern häufig den Studienverlauf, deshalb benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis.