Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe
Vorlage Betriebsanweisung für Gefahrstoffe
Die Vorlage gemäß § 14 GefStoffV/TRGS 555 gibt vor, welche Angaben eine Betriebsanweisung im Einzelnen enthalten muss (u.a. Angaben zu Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit, Gefahrstoffbezeichnung, Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe sowie sachgerechte Entsorgung).
Beispiel als Vorlage zum Erstellen einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe
In der Beispiel-Datei ist anhand des Gefahrstoffes "Aceton" der mögliche Inhalt einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe dargestellt.
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