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B3.3 Biologische Sicherheit und Gentechnik
B3.3 Biologische Sicherheit und Gentechnik
Das Sachgebiet B3.3 Biologische Sicherheit und Gentechnik hilft Ihnen – als Ansprechpartner der zuständigen Behörden - bei Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren nach GenTG, bei der Errichtung und dem Betrieb gentechnischer Anlagen. Ferner unterstützt B3.3 bei Anzeige- und Meldeverfahren gemäß Biostoffverordnung (BioStoffV), des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Tierseuchenerregerverordnung (TierSEV) sowie bei der Beantragung von Registriernummern und Erlaubnissen zum Umgang mit Tierischen Nebenprodukten (TNP).