Unfallmeldung
Meldeverfahren bei Unfällen - Unfallanzeige, Meldepflichten, Durchgangsärzte und Krankenhäuser
Allgemeines
Das Meldeverfahren ist bei Arbeitsunfällen aus versicherungstechnischer Sicht von großer Bedeutung. Damit eine schnelle und ordnungsgemäße „Erste Hilfe“ gewährleistet ist sollte dieses Merkblatt zur Unfallmeldung bei Personenschäden an geeigneter Stelle dauerhaft ausgehängt werden. Dort ist das Verfahren bei Dienstunfällen geregelt.
Unfallmeldung bei Personenschäden (Merkblatt zum Aushang an geeigneter Stelle)
Jede Verletzung am Arbeitsplatz ist grundsätzlich in den Verbandblock einzutragen, das zusammen mit dem Erste-Hilfe-Kasten aufzubewahren ist. Sollte der Verbandblock in Ihrem Bereich nicht vorhanden sein, bitte ich Sie, dies im Dezernat D6 (Materialwirtschaft@admin.uni-giessen.de) anzufordern.
Eine Liste der Ansprechpartner für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte finden Sie im Bereich Dienstleistungen des Dezernats B „B3 – Sicherheit und Umwelt“.
Bei Arbeitsunfällen, die einen Arztbesuch erfordern, ist darauf zu achten, dass grundsätzlich nur die zugelassenen Krankenhäuser und Durchgangsärzte zur Behandlung aufgesucht werden dürfen. In Ausnahmefällen (z. B. bei Wegeunfall) kann jedoch auch auf andere Ärzte zurückgegriffen werden. Auch diese Liste sollte an geeigneter Stelle dauerhaft ausgehängt werden.
Zugelassen von der Unfallkasse Hessen
Merkblätter der Durchgangsärzte und Krankenhäuser
Durchgangsärzte und Krankenhäuser in Gießen
Durchgangsärzte und Krankenhäuser in den Außenstellen
Durchgangsärzte Station Künanz-Haus in Schotten
Arbeitsunfälle von Tarifbeschäftigten und Hilfskräften
Bitte benutzen Sie das folgende Formular zur Meldung von Arbeitsunfällen von Tarifbeschäftigten und Hilfskräften. Schicken Sie die Meldung zeitnah und mit einer exakten Unfallschilderung an:
Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident
Personaldezernat C3
Goethestraße 58 - 35390 Gießen
Unfallanzeige für Tarifbeschäftigte und Hilfskräfte
Unfallkasse Hessen
Leonardo-da-Vinci-Allee 20 - 60486 Frankfurt - Telefon 069 29972-440 - Fax 069 29972-588
http://www.ukh.de
Dort gibt es eine Broschüre der Unfallkasse Hessen, die sich ausführlich mit dem Thema Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen befasst. Insbesondere ist dargestellt, welchen Personenkreis bzw. welche Bedienstetengruppen der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst.
Weitere Informationen
Rundschreiben 01/2006 und Rundschreiben 14/2004
Merkblatt der Unfallkasse Hessen (Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen)
Dienstunfälle von Beamtinnen/Beamten
Beachten Sie nachfolgende Hinweise zur Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Kassel als zentrale Stelle für die Dienstunfallfürsorge der Beamtinnen und Beamten des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst und seinem nachgeordneten Bereich, die seit dem 01.04.2022 gelten.
Ab sofort werden alle Dienstunfallangelegenheiten der oben genannten Personengruppe von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unfallfürsorge des RP Kassel bearbeitet. Zugleich sind ausschließlich die Formulare des RP Kassel zu verwenden, alle anderen Formulare sind veraltet.
Für die vorgenannten Formulare öffnen Sie diesen Link und scrollen ganz nach unten.
Die unterschriebene Unfallmeldung inkl. der von der/dem Vorgesetzen (z. B. Dekan*in, Institutsleiter*in, etc.) unterschriebenen Stellungnahme ist jedoch nach wie vor an das Personaldezernat der Justus-Liebig-Universität zu senden. Von dort wird der Vorgang an das RP Kassel weitergeleitet. Für alle nachfolgenden Bearbeitungsschritte sind die dortigen Kolleginnen und Kollegen zuständig.
Für eventuelle Fragen stehen die Kolleginnen des Sachgebiets C2.2 (Professorinnen und Professoren) unter der Telefonnummer: 12320 bzw. per E-Mail: personalprof@admin.uni-giessen.de sowie im Sachgebiet C3.2 (Verwaltungsbeamtinnen/-beamte, wissenschaftliche Beamtinnen/Beamte) Frau Kuhl unter der Telefonnummer: 12393 bzw. per E-Mail: sandra.kuhl@admin.uni-giessen.de zur Verfügung.
Die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RP Kassel lauten:
Frau Bonas Tel.: 0561-106 1251
Frau Manß Tel.: 0561-106 1185
Frau Tautermann Tel.: 0561-106 1073
Frau Thron Tel.: 0561-106 2127
E-Mail: Dienstunfallfuersorge@rpks.hessen.de
Arbeitsunfälle von Bediensteten mit Privatdienstvertrag
Arbeitsunfälle von Bediensteten mit Privatdienstvertrag müssen über den/die Vertragspartner/-in (Professor/-in) der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden.
Unfälle von Personen, die als Selbständige für die JLU tätig sind
Die Unfallkasse Hessen weist auf Grund eines Einzelfalles darauf hin, dass Personen, die als Selbständige für Hochschulen tätig werden, nicht bei der Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert sind. Hierbei komme es nicht auf die Art des Vertrages (Werk- oder Honorarvertrag o.Ä.) an, sondern auf die persönliche Abhängigkeit und inhaltliche Weisungsgebundenheit. Die Unfallkasse weist auch darauf hin, dass für die Beurteilung des Versicherungsschutzes immer eine Einzelfallprüfung anhand der tatsächlichen Verhältnisse erforderlich ist. Für selbständig oder unternehmerähnlich Tätige bestehe die Möglichkeit, sich beitragspflichtig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu versichern. Eine freiwillige Versicherung bei der Unfallkasse Hessen ist nicht möglich.
Berufsgenossenschaften
Ein Übersicht über die gewerblichen Berufsgenossenschaften finden Sie unter http://www.dguv.de.