Lehrverpflichtungsverordnung
Neufassung der Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes (Lehrverpflichtungsverordnung)
Rundschreiben 2013/23 - Neufassung der Lehrverpflichtungsverordnung mit Wirkung ab 1. Oktober 2013
Die Neufassung der Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes (Lehrverpflichtungsverordnung) vom 10. September 2013 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23 vom 27. September 2013 veröffentlicht und mit Wirkung vom 1. Oktober 2013 in Kraft getreten
Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23 vom 27.09.2013 - Lehrverpflichtungsverordnung
Bürgerservice Hessenrecht - Lehrverpflichtungsverordnung
Zum Zwecke einer übersichtlichen Darstellung wurde eine Synopse erstellt, die in der linken Spalte die Neufassung und in der rechten Spalte die bisherige Fassung der Lehrverpflichtungsverordnung enthält.