Erstmalige Einstellung
Erstmalige Einstellung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften
Antrag auf Einstellung mit Anhang "Checkliste für die erstmalige Einstellung"
Für die erstmalige Einstellung ist der Einstellungsantrag einfach einzureichen.
Hilfskräfte, Einstellungsantrag - Stand 05/2022 [docx]
Hilfskräfte, Einstellungsantrag - Ausfüllhilfe
Übersicht über alle notwendigen Unterlagen, die bei der erstmaligen Einstellung beizufügen sind
Checkliste erstmalige Einstellung
Zusatzblatt für die Einstellung von wissenschaftlichen Hilfskräften
(Ohne diese Angaben kann Ihr Einstellungsantrag nicht bearbeitet werden)
Bei Finanzierung der Beschäftigung aus Landesmitteln [docx]
Bei Finanzierung der Beschäftigung aus Drittmitteln [docx]
Bestätigung zur Zahlung des erhöhten Stundensatzes
Bestätigung über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zahlung des erhöhten Stundensatzes für fortgeschrittene studentische Hilfskräfte in Staatsexamensstudiengängen
Bestätigung zur Zahlung des erhöhten Stundensatzes [docx]
Personalbogen mit Anhang "Erklärung zu Strafen"
Personalbogen - Fragebogen für die Einstellung in den Dienst des Landes Hessen
Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen sowie zu laufenden Verfahren
Strafen, Disziplinarmaßnahmen und laufende Verfahren
Gemeinsamer Runderlass des Ministers des Innern, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten, der Fachminister und des Direktors des Landespersonalamtes
Belehrung über die freiheitliche demokratische Grundordnung
Diese Anlage zum Personalbogen ist von allen Wissenschaftlichen Hilfskräften auszufüllen. Die Datenerhebung dient der Verpflichtungen des Hochschulstatistikgesetzes (HstatG) nachzukommen.
Personalbogen - Anlage: Ergänzende Angaben zum Personalbogen
Geringfügigkeitsgrenze und Anwendung der Übergangsbereichsregelung (Midijob)
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 450 EUR. Die Anwendung der Übergangsbereichsregelung gelten bis zu einem Entgelt von 1.300 EUR.