Weiterbeschäftigung und Wiedereinstellung
Weiterbeschäftigung und Wiedereinstellung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften
Weiterbeschäftigung und Wiedereinstellung
Falls sich Ihre persönlichen Daten, wie Bankverbindung, Krankenkasse, Adresse, usw. geändert haben, teilen Sie uns dieses bitte rechtzeitig mit.
Antrag auf Einstellung, Weiterbeschäftigung, Aufstockung, Wiedereinstellung oder Statusänderung
Hilfskräfte, Einstellungsantrag - Stand 05/2022 [docx]
Hilfskräfte, Einstellungsantrag - Ausfüllhilfe
Zusatzblatt für die Weiterbeschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften
(Ohne diese Angaben kann Ihr Weiterbeschäftigungsantrag nicht bearbeitet werden)
Bei Finanzierung der Beschäftigung aus Landesmitteln [docx]
Bei Finanzierung der Beschäftigung aus Drittmitteln [docx]
Bestätigung zur Zahlung des erhöhten Stundensatzes
Bestätigung über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zahlung des erhöhten Stundensatzes für fortgeschrittene studentische Hilfskräfte in Staatsexamensstudiengängen
Bestätigung zur Zahlung des erhöhten Stundensatzes [docx]
Geringfügigkeitsgrenze und Anwendung des Übergangsbereichs (Midijob bis 1.300 €/brutto)
nach § 20 Abs. 2 SGB IV
Ab 1. Januar 2013 wird die Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR auf 450 EUR angehoben. Die Anwendung des Übergangsbereichs ist bis zu einem Entgelt von 1.300 EUR vorgesehen.