Stundensätze für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
Stundensätze zur Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften gültig ab 01.April 2022 und ab 01.August 2023
01.04.2022 - 31.07.2023 |
ab 01.08.2023 |
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Studentische Hilfskräfte | 12,00 € | 12,22 € |
Fortgeschrittene Studentische Hilfskräfte in den nicht-gestuften Staatsexamensstudiengängen (Jura, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Lehramt an Förderschulen, Lehramt an Gymnasien) ab dem siebten Semester nach erfolgreicher Zwischenprüfung |
12,34 € | 12,56 € |
Studentische Hilfskräfte mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss1) (BA, FH-Diplom, Erste Staatsprüfung Lehramt an Grundschulen sowie Lehramt an Haupt- und Realschulen) |
12,93 € | 13,16 € |
Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Hochschulabschluss |
16,29 € | 16,58 € |
1) Voraussetzung für eine Beschäftigung dieses Personenkreises ist, dass diese weiterhin als Studierende (z.B. mit dem Studienziel Master/Diplom/Magister/Erstes Staatsexamen) immatrikuliert sind. Dieser Stundensatz findet nicht nur Anwendung für Studentische Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss, sondern wird auch auf vergleichbare Fälle angewandt (z.B. auf FH-Absolventen mit Abschluss, soweit der Abschluss nicht den Zugang zum höheren Dienst eröffnet, auf L1 und L2-Studierende nach Erster Staatsprüfung). Diese Informationen finden Sie im Rundschreiben 2008/11
Entgeltrechner für Hilfskräfte
Planungshilfe zur Berechnung der voraussichtlichen Kosten einer Hilfskraft. Die tatsächlichen Kosten werden bei der Einstellung der jeweiligen Hilfskraft nach den aktuellen gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften individuell berechnet.