Finanzielles
VBL, Nebentätigkeit, Beihilfe, Automatengelder, W-Besoldung, Vorschüsse, Tarifinformationen, Entgeltordnung und LandesTicket
W-Besoldung
Mit dem Professorenbesoldungsreformgesetz von 2002 ist ein neues Besoldungssystem eingeführt worden, das spätestens zum Jahresende 2004 in allen Ländern und staatlichen Hochschulen umzusetzen war. Kernstück dieser Reform ist die sogenannte W-Besoldung, die leistungsorientierte Kriterien zur Grundlage hat.
A-/C-Besoldung
Informationen zum Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (Zweites Dienstrechtsmodernisierungsgesetz – 2. DRModG)
Nebentätigkeit
Eine Nebentätigkeit ist eine berufliche Tätigkeit, die neben dem hauptberuflichen Dienst eines/einer Tarifbeschäftigten, eines Beamten oder einer Beamtin ausgeübt wird. Sie ist grundsätzlich zulässig, wenn durch sie dienstliche Interessen nicht nachteilig beeinflusst werden (z.B. Widerstreit mit dienstlichen Pflichten, dem Ansehen der Dienststelle schädlich). Eine Nebentätigkeit kann anzeige- bzw. je nach Art der Tätigkeit zusätzlich genehmigungspflichtig sein.
Automatengelder
Verwendung von Rückvergütungen aus dem Betrieb von Warenautomaten für Zwecke der Betriebsgemeinschaft
Entgeltordnung zum TV-H
Am 10. Oktober 2014 haben die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes den Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessens (TV-H) sowie für den Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TV-H und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-H) ausgehandelt.
Ministerbrief 2019 zu steuerlichen Rahmenbedingungen
Mitarbeiterbrief Landesticket 2019 von Staatsminister Dr. Schäfer vom 23.11.2018