Das LandesTicket Hessen
LandesTicket Hessen (LTH)
LandesTicket 2023
Die LandesTickets Hessen 2023 sind im November 2022 an die Privatadressen der Anspruchsberechtigten gesendet worden. Bei Neueinstellungen oder Vertragsverlängerungen im Laufe des Jahres 2023 werden die LandesTickets von dem für Sie zuständigen Sachgebiet des Personalmanagements ausgestellt.
Rückfragen zum LandesTicket Hessen können Sie an folgende Funktionsmailadresse richten:
Informationen, den Gültigkeitsbereich und Antworten zu häufig gestellten Fragen zum LandesTicket finden Sie auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Inners und Sport:
Landesticket - Für Hessen unterwegs
Wenn die Gültigkeit Ihres LTH schon vor dem 31.12.2023 endet, Ihr Beschäftigungsverhältnis jedoch über diesen Gültigkeitszeitraum hinaus noch andauert, können Sie sich durch das Personalmanagement ein neues LTH ausstellen lassen. Dies geschieht in der Regel, wenn Sie zur Vertragsunterzeichnung ins Personalmanagement kommen.
Das für Sie zuständige Sachgebiet des Personalmanagements finden Sie hier:
http://www.uni-giessen.de/org/admin/dez/c/zust
Bei Fragen und Anregungen zum Postversand des LandesTickets Hessen wenden Sie sich bitte an:
Rückgabe des LandesTickets Hessen
Bei Wegfall der Nutzungsberechtigung (z.B. vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Kündigung, Auflösung, Rente, etc.) oder einer Beurlaubung mit Wegfall der Nutzungsberechtigung) senden Sie das LandesTicket Hessen entweder per Post oder Hauspost zurück an:
Justus-Liebig-Universität Gießen
Dezernat C - Personaldezernat
Goethestraße 58
35390 Gießen
oder geben Sie es ab in der
Goethestraße 58
Erwin-Stein-Gebäude
Dezernat C - Sekretariat
1. Stock, Raum 102
Verlust des LandesTickets Hessen
Der Verlust ist - vorzugsweise per E-Mail - in dem für Sie zuständigen Sachgebiet des Personalmanagements anzuzeigen.
http://www.uni-giessen.de/org/admin/dez/c/zust
Schildern Sie bitte nachvollziehbar die Umstände, die zum Verlust geführt haben. In der Regel kann ein neues LandesTicket Hessen ausgestellt werden.
Hinweis für Studierende mit einem LandesTicket Hessen
Studierende mit einem LandesTicket Hessen können sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Teilbetrag des Betrages zum Semesterticket rückerstatten lassen; Näheres hierzu finden Sie unter
http://asta-giessen.de/service/semesterticket/rueckerstattung/