W-Besoldung
Mit dem Professorenbesoldungsreformgesetz von 2002 ist ein neues Besoldungssystem eingeführt worden, das spätestens zum Jahresende 2004 in allen Ländern und staatlichen Hochschulen umzusetzen war. Kernstück dieser Reform ist die sogenannte W-Besoldung, die leistungsorientierte Kriterien zur Grundlage hat.
Die Besoldungsordnung W gilt seit dem 01.01.2005 für alle neu berufenen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und -professoren). Die Professorinnen und Professoren der Besoldungsordnung C sind in ihren Ämtern verblieben. Ein Übergang in die Besoldungsordnung W ist in folgenden Fällen vorgesehen:
- bei Berufung an eine andere Hochschule
- bei Berufung auf eine höhere Stelle an der gleichen Hochschule
- bei erfolgreichen Bleibeverhandlungen
- auf Antrag nach § 8 Abs. 2 der Hochschul-Leistungsbezüge-Verordnung (HLeistBVO)
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 14. Februar 2012 festgestellt, dass die Besoldung der Professoren in Hessen aus der Besoldungsgruppe W2 gegen das Alimentationsprinzip des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verstößt und daher verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber hat nach diesem Urteil verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Januar 2013 zu treffen. Diese Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts hat der hessische Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Ersetzung von Bundesrecht auf dem Gebiet der Besoldung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer umgesetzt.
Hessisches Professorenbesoldungsgesetz (HPBesG)
Informationen zum o.g. Gesetz und zur Überleitung in das neue Recht mit Wirkung vom 1. Januar 2013 sind in folgendem Dokument enthalten.
Anschreiben Überleitung W-Besoldung
Für Fragen im Zusammenhang mit der W-Besoldung stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Sachgebiets C 2.2 Personalverwaltung Professorinnen und Professoren im Personaldezernat gerne zur Verfügung.
C 2.2 Personalverwaltung Professorinnen und Professoren
Verordnung über Leistungsbezüge sowie Forschungs- und Lehrzulagen im Hochschulbereich
Auf den Seiten von „Hessenrecht“ finden Sie den Text der Hochschul-Leistungsbezügeverordnung
Hochschul-Leistungsbezügeverordnung (HLeistBVO)
Richtlinien zur Vergabe von Leistungsbezügen und Forschungs- und Lehrzulagen
Diese Richtlinien dienen der Zielsetzung, besondere Leistungen von Professorinnen und Professoren der Justus-Liebig-Universität Gießen sowie die Wahrnehmung von Funktionen auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben durch die Gewährung von Leistungsbezügen anzuerkennen.
Richtlinien des Präsidiums zur Vergabe von Leistungsbezügen und Forschungs- und Lehrzulagen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Richtlinien des Präsidiums soweit wie möglich Freiräume für Entscheidungen lassen und somit Möglichkeiten zur Entwicklung bieten. Festlegungen, z.B. in Form von Kriterienkatalogen, sind grundsätzlich nur dort vorgesehen worden, wo dies im Interesse der Schaffung von Rechts- und Verfahrenssicherheit als notwendig angesehen wurde.
Für Fragen im Zusammenhang mit der W-Besoldung stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Sachgebiets C 2.2 Personalverwaltung Professorinnen und Professoren gerne zur Verfügung.
C 2.2 Personalverwaltung Professorinnen und Professoren