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Elektronische Lohnsteuerkarte

Start der elektronischen Lohnsteuerkarte zum 01.01.2013

Das Bundesfinanzministerium informiert.

Die Papier-Lohnsteuerkarte wurde abgeschafft und zum 1. Januar 2013 durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt. Hierzu wurden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre so genannten „Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale“ (ELStAM) in einem Schreiben übersandt.

Dieses sollten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgfältig und schnellstmöglich auf ihre Richtigkeit kontrollieren, insbesondere hinsichtlich der mitgeteilten Steuerklasse. Denn falsche Daten können dazu führen, dass der Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2013 netto weniger im Geldbeutel hat, weil der Arbeitgeber, z.B. aufgrund einer falsch gespeicherten Steuerklasse, zunächst mehr Lohnsteuer einbehalten muss.

Sollten die Daten einer Korrektur bedürfen, können diese bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Weitere Informationen unter: 

Elster - Arbeitnehmer: Die elektronische Lohnsteuerkarte

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