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Postdoc Fonds

Allgemeine Informationen zum Postdoc Fonds

Das PCMO möchte Postdocs an der JLU dabei unterstützen, sich mit ihrer wissenschaftlichen Gemeinschaft zu aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auszutauschen, ihr Netzwerk zu erweitern und zu festigen und ihre fachlichen und individuellen Kompetenzen auszubauen. Daher fördern wir die Teilnahme an Konferenzen sowie individuelle Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung der wissenschaftlichen Karriere (z.B. Kurse oder Einzelberatungen). Ausschlaggebend ist, dass die geförderte Maßnahme einen Mehrwert für Ihre jetzige wissenschaftliche Karriere und die nächsten wissenschaftlichen Karriereschritte darstellt.

Sie sind nicht sicher, ob Ihr Vorhaben zu den Richtlinien passt? Sie haben eine Frage zum Antragsformular oder zu den einzureichenden Unterlagen? Rufen Sie uns gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Bitte stellen Sie vor der Antragstellung sicher, dass Dienstreisen seitens der Universität erlaubt sind. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-giessen.de/coronavirus/faq#reisen

Antragszeiträume

Die Steuerungsgruppe des PCMO entscheidet alle drei Monate über die Vergabe. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung, für die Sie die Förderung beantragen, erst nach dem Ende der jeweiligen Antragsfrist stattfinden darf. Die nächsten Antragsfristen in den Jahren 2023 und 2024 sind:

  • 1. Dezember 2023
  • 23. Februar 2024
  • 31. Mai 2024
  • 6. September 2024
  • 22. November 2024

Ausschreibung (DE) / Call for applications (EN)

Alle Informationen zur Antragstellung und den Fördervoraussetzungen finden Sie in der Ausschreibung zur Förderung durch den Postdoc Fonds. Bitte lesen Sie sich diese vor Antragstellung durch.
Die aktuelle Ausschreibung steht hier zum Download bereit:
Download Ausschreibung (DE) / Download call for applications (EN)

Antragsformular (DE) / Application form (EN)

Das aktuelle Antragsformular steht hier zum Download bereit:
Download Antragsformular (DE) / Download application form (EN)

Das Dienstreiseformular Reiseanzeige finden Sie auf der Seite des Personaldezernats, die Formulare Reisekostenabrechnung und Auslagenerstattung (für Förderungen ohne Reisekosten) erhalten Sie von uns nach Bewilligung vorausgefüllt per E-Mail.

Hier finden Sie außerdem ein Muster-Formular mit Hinweisen zum Ausfüllen der Reiseanzeige für Geförderte des Postdoc Fonds:
Dowload Muster Reiseanzeige. Die Reiseanzeige muss bei Beantragung der Förderung noch nicht vorliegen.

 

Hinweis zu alternativen Förderfonds der JLU:

Der Open Access (OA) Publikationsfonds unterstützt Artikelbearbeitungsgebühren, die von den Autorinnen und Autoren bei bestimmten Open Access Zeitschriften erhoben werden. Bedingung für die Förderung ist unter anderem, dass es sich um eine Open Access Zeitschrift im Sinne des goldenen Wegs handelt, deren Beiträge sämtlich und ohne Verzögerung entgeltfrei zugänglich sind. Nähere Informationen zum OA Publikationsfonds finden Sie hier.

Der Förderfonds Nachhaltigkeit finanziert Nachhaltigkeitsprojekte, -maßnahmen und -initiativen aus der Breite der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Die Voraussetzungen für die Förderung sind, dass die Vorhaben einen dezidierten Nachhaltigkeitsbezug aufweisen und die geplanten Maßnahmen einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der JLU leisten. Die Anträge können drei Mal pro Jahr beim Büro für Nachhaltigkeit (BfN) eingereicht werden. Nähere Informationen zum Förderfonds Nachhaltigkeit finden Sie hier.

Im Bereich der Chancengleichheit möchten wir Sie auf drei Fördermöglichkeiten für Postdocs und Tenure-Track-Professorinnen mit Familienaufgaben hinweisen. Im Rahmen des Hilfskräftefonds können studentische Hilfskräfte zur temporären Unterstützung der Wissenschaftler:innen beantragt werden, um mehr Zeit für die Forschung zu haben. Für die zusätzlichen Kosten, die durch Reisen mit Kindern entstehen oder die für zusätzliche Kinderbetreuungen aufgewendet werden müssen, gibt es den Reisekostenfonds für Dienstreisen mit Kindern und den Fonds zur Beschussung zusätzlicher Kinderbetreuungskosten. Bitte beachten Sie auch die weiteren Förderinstrumente des Büros für Chancengleichheit. 

Auch im Bereich Forschungsförderung gibt es verschiedene Instrumente, um Postdocs zu unterstützen. Die interne Forschungsförderung umfasst unter anderem folgende Bereiche: Forschungsbeihilfen, Just'us PostdoktorandenprogrammFörderfonds Forschung und Flexi-Funds (Forschungscampus Mittelhessen)

Für Postdocs  besteht die Möglichkeit im Rahmen der Nachwuchsförderung der JLU Mittel bis zu 5.000€ für die Erstellung einer wissenschaftlichen Publikation oder einer entsprechenden veröffentlichten Forschungsleistung im Bereich Wissenschaftskommunikation oder Open Science zu erhalten. Förderbare Aktivitäten in diesem Rahmen sind u.a. Auslandsaufenthalte, Vernetzungstreffen, Datensammlungen, die Einstellung von Hilfskräften etc. Die Antragsfrist für Bewerbungen auf Nachwuchsförderung ist der 28. Februar 2023. Genauere Informationen zu den Antragsmodalitäten entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Hinweis zu alternativen Förderfonds des DAAD:

Das  Kongressreisenprogramm fördert die aktive Teilnahme von Wissenschaftler/innen an internationalen Kongressen und Konferenzen (Präsenz und Online). Als aktive Teilnahme gilt die Präsentation eines eigenen Vortrags oder  Posters, oder die hauptverantwortliche Konzeption und Leitung eines  Panels. Für Präsenz-Teilnahmen wird eine Reisekosten-, eine Aufenthalts- und eine Sachkostenpauschale angeboten. Für Online-Teilnahmen werden gegen Nachweis Teilnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge für max. 1 Jahr sowie die Abstractgebühr erstattet.

Das  Vortragsreisenprogramm fördert Vortragsreisen deutscher Wissenschaftler/innen ins Ausland außerhalb von Kongressen und  Konferenzen. Das Programm soll es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern  ermöglichen, schriftliche Einladungen ausländischer Kolleginnen und  Kollegen anzunehmen, um außerhalb von Kongressen und Konferenzen über  die eigene wissenschaftliche Arbeit zu berichten. Es wird ein Zuschuss zu den Reisekosten in Höhe der jeweils gültigen Reisekostenpauschale angeboten.

Bei dem bilateralen Wissenschaftleraustausch werden Forschungsaufenthalte an einer ausländischen Hochschule oder an einem ausländischen Forschungsinstitut gefördert. Sie sollten mindestens 14 Tage (bei Aufenthalten in den Ländern der EU  sowie in Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Moldau:  mindestens 7 Tage) an dem Austausch teilnehmen. Der DAAD zahlt eine Reisekostenpauschale je nach Zielland. Die Aufenthaltskosten trägt der ausländische Partner (bitte dort erfragen) und sie können je nach Zielland und Partnerorganisation variieren. Das Programm richtet sich an Wissenschaftler/innen aus Deutschland. Sie sollten promoviert und an Hochschulen und  Forschungseinrichtungen in Deutschland tätig sein. Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Mit dem DAAD-Dozentenprogramm wird eine Kurzzeitdozentur mit einem in der Regel mindestens vierwöchigen Lehraufenthalt an einer staatlich anerkannten  Hochschule im Ausland gefördert.