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Unbefristete Professur

Lebenszeitprofessur

Für die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur müssen Postdocs – anders als bei der Tenure-Track-Professur – bereits die volle Berufbarkeit erlangt haben. Dieses Ziel steht daher v. a. fortgeschrittenen Postdocs offen,  die sich im Berufungsverfahren gegen etablierte Professorinnen und Professoren behaupten müssen.

Um Professorin bzw. Professor zu werden, müssen Sie nach § 62 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) folgende Einstellungsvoraussetzungen mitbringen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium, in der Regel eine Promotion
  • Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit, in der Regel nachgewiesen durch die Qualität der Promotion
  • Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen
  • Pädagogische Eignung

Neben diesen gesetzlichen Mindestvoraussetzungen enthalten Professurausschreibungen weitere individuelle, je nach Fachbereich, inhaltlicher Ausgestaltung und Wertigkeit variierende Voraussetzungen. Sie können sich schon frühzeitig mit aktuellen Ausschreibungen befassen, um herauszufinden, welche Anforderungen gestellt werden. Auch die im Hessischen Hochschulgesetz unter § 61 Professorinnen und Professoren formulierten Aufgaben können der weiteren Orientierung dienen.

Die JLU informiert Sie ausführlich zu ihren Berufungsverfahren und zum Aufgabenfeld einer Professur in ihrem Karriereportal.