Inhaltspezifische Aktionen

Zentrale Fortbildung Hessen

Achtung Achtung! Das neue Programmheft der Zentralen Fortbildung Hessen für 2024 ist da!
Aufgrund begrenzter Kurskontingente für die einzelnen Hochschulen, empfehlen wir JLU-Beschäftigten eine zeitnahe Anmeldung.

 
  • Kursprogramm
    Das Kursprogramm der zentralen Fortbildung Hessen beinhaltet u.a. die Kompetenzfelder Soziale und methodische Kompetenzen, Führung und Leitung, Diversity und Internationalität, Verwaltungsmanagement, Führungskräfteentwicklung und viele mehr und richtet sich vornehmlich an Fach- und Führungskräfte der Verwaltung. Ziel aller Fortbildungsangebote der Zentralen Fortbildung ist, Angehörige der Landesverwaltung dabei zu unterstützen, ihre Aufgaben effektiv und effizient zu erfüllen. Die praxisnahen, ressortübergreifenden Maßnahmen dienen darüber hinaus dem Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Arbeitsgebieten und unterstützen eine hohe Qualität von Verwaltungshandeln.
  • Zielgruppen
    Zielgruppen für das Angebot der Zentralen Fortbildung sind Führungskräfte aller Leitungsebenen, die mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Vorgesetzte führen oder Projektgruppen oder Teams leiten. Die Fortbildungen richten sich weiterhin an Nachwuchskräfte, die voraussichtlich in absehbarer Zeit Leitungsfunktionen übernehmen werden. Ein Teil des Fortbildungsangebots richtet sich auch an Beschäftigte ohne Führungsverantwortung.
    Für Beschäftigte des Landes Hessen ohne Führungsaufgaben bietet die Zentrale Fortbildung in Kooperation mit dem Hessischen Verwaltungsschulverband auch in 2024 spezielle Seminare und Workshops an.

  • Anmeldung
    Die Anmeldung erfolgt über die Abteilung Personalentwicklung. Der entsprechende Meldebogen muss vollständig ausgefüllt (insbesondere Kontaktdaten) und als editierbare PDF-Datei (mit Formularfeldern) möglichst frühzeitig per E-Mail an die Abteilung Personalentwicklung (personalentwicklung@admin.uni-giessen.de) übermittelt werden, damit eine rechtzeitige Weitergabe der Anmeldung an die Zentrale Fortbildung Hessen erfolgen kann. Durch die Zentrale Fortbildung Hessen werden grundsätzlich keine Absagen versandt, eine Information an die Personalentwicklung über Absage oder Zusage erfolgt ebenfalls nicht. Sollten Sie bis ca. 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin keine Einladung von der Zentralen Fortbildung Hessen erhalten haben, kann von einer Nichtberücksichtigung ausgegangen werden. Eine Übermittlung des Meldebogens kommt noch keiner Teilnahmezusage gleich. Die Meldebögen finden Sie hier:

    (Bitte eintragen!) Anmeldendes Ressort: HMWK 6500
  • Reisekosten
    Um die Abrechnung der Reisekosten für die Teilnahme an Veranstaltungen der Zentralen Fortbildung weiterhin zu gewährleisten, muss eine Rückmeldung (Teilnahmebestätigung/-bescheinigung) zwingend nach Teilnahme an der Veranstaltung an das Personaldezernat, Abt. C5 - Personalentwicklung übermittelt werden. Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt über das Dezernat D (Finanz- und Rechnungswesen/Beschaffung D3.4). Wichtige Informationen zur Abrechnung sowie ein entsprechendes Formular finden Sie unter Reisekosten - Abrechnung von Reisekosten für sämtliche Dienst- und Fortbildungsreisen.
    Aufgrund der zahlreichen kurzfristigen Abmeldungen bzw. dem Nichterscheinen von Teilnehmenden bei den Seminaren der Zentralen Fortbildung Hessen, werden künftig dem Teilnehmenden die durch die kurzfristige Absage entstehenden Storno-Kosten durch das Innenministerium mitgeteilt (vergl. hierzu die Erläuterungen des Weiterbildungsprogramms).

  • E-Learning-Angebot der ZFH - Achtung! Neuerungen ab 2024:
    Neben den regulären Veranstaltungen bietet die Zentrale Fortbildung Hessen auch verschiedene E-Learning-Angebote an, welche Sie unter www.fortbildung.e-learning.hessen.de abrufen können.

    Für diese Online-Selbstlernprogramme ist es – neu – ab sofort möglich, sich selbst und ohne den bisher notwendigen Meldebogen einzuschreiben.
    Voraussetzung hierfür ist ein Benutzerkonto auf der Fortbildungsplattform. Dieses kann von den Beschäftigten selbst angelegt werden, sofern sie über eine E-Mail-Adresse aus dem Bereich der Landesverwaltung verfügen (notwendig zur Identifikation). Externe oder private Mailadressen werden nicht akzeptiert. Die Selbsteinschreibung ist ab sofort freigeschaltet, damit entfällt die bisher praktizierte Anmeldung per Meldebogen ebenfalls ab sofort. Nachträglich bis Ende des Jahres 2023 eingehende Meldebögen werden selbstverständlich noch bearbeitet, ab Januar 2024 wird auf die Selbsteinschreibung verwiesen. Bei Teilnahme im dienstlichem Interesse bzw. während der Arbeitszeit ist automatisch davon auszugehen, dass die Zustimmung der zuständigen Führungskraft eingeholt wurde. Eine Anmeldung oder Rückmeldung über bzw. an die Abteilung Personalentwicklung ist nicht notwendig. Dies gilt auch für Kurse mit Gastschlüssel.

    Aus technischen Gründen sind einzelne, weitere Kurse auch weiterhin nur per Gastschlüssel zugänglich. Die Kurse und die dazugehörigen Gastschlüssel finden Sie hier:
    ZFH Gastschlüssel für E-Learnings 2023 »
    ZFH Gastschlüssel für E-Learnings 2024 »

    Rückfragen zur Selbsteinschreibung oder zu den Angeboten auf der Fortbildungsplattform richten Sie bitte an dieses Funktionspostfach: online-seminare@hoems.hessen.de