Weitere Informationen
Stipendien, Werkverträge, Lehraufträge, Entsendung, Rotation im höheren Dienst, Telearbeit, Arbeitskampfmaßnahmen
Dienstvereinbarungen
Hier finden Sie Texte der an Justus-Liebig-Universität gültigen Dienstvereinbarungen, die zwischen Universitätsleitung und Personalrat abgeschlossen wurden.
Lehraufträge
Lehraufträge werden zur Ergänzung des Lehrangebots vergeben. Der Lehrauftrag setzt voraus, dass die beauftragte Person das Lehrangebot aufgrund eigener wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeiten erarbeitet oder selbständig gestaltet. Lehraufträge können auch zur Vermittlung praktischer Fertigkeiten und auf wissenschaftlicher Grundlage beruhender Kenntnisse erteilt werden.
Werkverträge
Wer einen Werkvertrag übernimmt, steht zur Justus-Liebig-Universität nicht in einem Beschäftigungsverhältnis, sondern vereinbart ein "Werk", das heißt man stellt der Universität das Resultat einer Arbeit zur Verfügung.
Richtlinien zur Förderung der Rotation der Beschäftigten des höheren Dienstes in der Landesverwaltung (Mobilitäts-RL)
Die neuen Richtlinien zur Förderung der Rotation der Beschäftigten des höheren Dienstes in der Landesverwaltung (MobilitätsRL) sind vom Kabinett am 13. Juni 2016 mit einem Vordruck für die Ausschreibung im landesweiten Rotationsverfahren beschlossen worden.