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Stipendien, Werkverträge, Lehraufträge, Entsendung, Rotation im höheren Dienst, Telearbeit, Arbeitskampfmaßnahmen

Dienstvereinbarungen

Hier finden Sie Texte der an Justus-Liebig-Universität gültigen Dienstvereinbarungen, die zwischen Universitätsleitung und Personalrat abgeschlossen wurden.

Lehraufträge

Lehraufträge werden zur Ergänzung des Lehrangebots vergeben. Der Lehrauftrag setzt voraus, dass die beauftragte Person das Lehrangebot aufgrund eigener wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeiten erarbeitet oder selbständig gestaltet. Lehraufträge können auch zur Vermittlung praktischer Fertigkeiten und auf wissenschaftlicher Grundlage beruhender Kenntnisse erteilt werden.

Werkverträge

Wer einen Werkvertrag übernimmt, steht zur Justus-Liebig-Universität nicht in einem Beschäftigungsverhältnis, sondern vereinbart ein "Werk", das heißt man stellt der Universität das Resultat einer Arbeit zur Verfügung.