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Richtlinien zur Förderung der Rotation der Beschäftigten des höheren Dienstes in der Landesverwaltung

Die neuen Richtlinien zur Förderung der Rotation der Beschäftigten des höheren Dienstes in der Landesverwaltung (MobilitätsRL) sind vom Kabinett am 13. Juni 2016 mit einem Vordruck für die Ausschreibung im landesweiten Rotationsverfahren beschlossen worden.

Bereitschaft zu Mobilität und vielfältige Erfahrungen in unterschiedlichen Aufgabenbereichen sind für alle Beschäftigten, insbesondere aber für die Führungskräfte, wichtig, um den ständig wachsenden und komplexer werdenden Anforderungen an die öffentliche Verwaltung gerecht zu werden und bietet auch die Chance der persönlichen Weiterentwicklung. Die Besetzung (Neubesetzung oder Beförderungen) von höheren Führungsfunktionen ist grundsätzlich vom Nachweis einer Beschäftigung in mindestens vier verschiedenen Arbeitsbereichen auf zwei unterschiedlichen Ebenen abhängig.

Die Bereitschaft zur Mobilität wird durch das landesweite Rotationsverfahren unterstützt. Hierfür soll jedes Ressort möglichst fünf Rotationsmöglichkeiten pro Jahr in eigener Zuständigkeit auf eine dafür bereit gestellte Plattform im Mitarbeiterportal unter „Rotationsangebote" einstellen. Diese Plattform kann auch für Rotationsangebote für Angehörige des gehobenen Dienstes genutzt werden.

 

Nähere Informationen unter:

https://service.hessen.de/html/Personalentwicklung-7277.htm

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Dienstleistungen