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Werkverträge

Wer einen Werkvertrag übernimmt, steht zur Justus-Liebig-Universität nicht in einem Beschäftigungsverhältnis, sondern vereinbart ein "Werk", das heißt man stellt der Universität das Resultat einer Arbeit zur Verfügung.

 Werkvertragformulare

Abschluss von Werkverträgen an der Justus-Liebig-Universität Gießen

Anlage zum Werkvertrag zur Berechnung der Vergütung

Vertragsänderung eines bestehenden Werkvertrags

Elektronische Erstellung von Kontrollmitteilungen ab Januar 2019

 

Hinweise zum Abschluss eines Werkvertrags

Für den Abschluss eines Werkvertrages werden folgende Unterlagen benötigt:

1. Werkvertrag; Geburtsdatum (3fach)

  • Im Rahmen der Leistung (§ 1) ist ein Arbeitserfolg bzw. -ergebnis zu definieren (keine Dienstleistungen; diese sind Bestandteil eines Arbeitsvertrages). Werden Teilleistungen gewünscht, sind auch hier konkrete Werke/Erfolge zu benennen.
  • Werkverträge können grundsätzlich nicht direkt im Anschluss an einen aus Landesmitteln finanzierten Arbeitsvertrag gem. TV-H abgeschlossen werden. Hintergrund ist, dass ansonsten möglicherweise im Rahmen eines s.g. Statusfeststellungsverfahrens eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung festgestellt werden könnte mit der Folge, dass Sozialversicherungsbeiträge nachzuerheben sind. Daher sollten mindestens drei Monate zwischen dem Ende des Arbeitsvertrages und dem Abschluss des Werkvertrages liegen.

    Hinweis: Diese 3-Monats-Frist kann jedoch nicht garantieren, dass keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Rahmen eines ggf. folgenden Statusfeststellungsverfahrens festgestellt wird, sondern dient lediglich als zeitliche Orientierung.

    Darüber hinaus ist auszuschließen, dass im Rahmen des Werkvertrages keine Tätigkeiten erbracht werden, die im vorhergehenden Beschäftigungsverhältnis bereits wahrgenommen wurden.

  • Die Vergütung wird nach Fertigstellung fällig und zum Vertragsende ausgezahlt. Ratenzahlungen sind bei gleichzeitiger Vereinbarung von Teilleistungen nach dem u. a. Schema möglich (Abweichungen können berücksichtigt werden). Einzelne Teilleistungen sind präzise zu definieren:

Laufzeit

Zahl der RatenHöhe der Raten
bis 3 Monate einschließlich 1 Rate je vollem Monat
bis 6 Monate einschließlich max. 3 Raten letzte Rate mindestens 30% der Gesamtvergütung
bis 12 Monate einschließlich max. 4 Raten letzte Rate mindestens 20% der Gesamtvergütung
mehr als 12 Monate max. 1 Rate je angebrochenem Quartal letzte Rate mindestens Gesamtvergütung/Zahl der angebrochenen Quartale

 

  • § 3 - Vergütung ohne Centbeträge; präzise auf- oder abrunden
  • Unterschriften: Der Vertrag wird vom Auftraggeber unter "Sachlich richtig" sowie vom Vertragnehmer unterschrieben. Jedes Vertragsexemplar mit einer Originalunterschrift einreichen! Kein Institutsstempel verwenden, nur einen Namensstempel.

2. Anlage zum Werkvertrag (1fach)

Grundlage für die Berechnung der Werkverträge sind die Stundensätze ab 01.04.2022 für stud. Hilfskräfte mit 12,00 €. Fortgeschrittene studentische Hilfskräfte in den nicht-gestuften Staatsexamensstudiengängen (Jura, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Lehramt an Förderschulen u. Gymnasien) ab dem 7. Semester nach erfolgreicher Zwischenprüfung 12,34 . Stud. Hilfskräfte mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (BA, FH-Diplom, erste Staatsprüfung an Grundschulen sowie Lehramt an Haupt- u. Realschulen) 12,93 €. Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Abschluss (der den Zugang zum höheren Dienst eröffnet) 16,29 . In Ausnahmefällen sind abweichende Stundensätze möglich.

3. Beauftragung von Personal der JLU Gießen - Erklärung gem. § 57 LHO (1fach)

Wenn Sie bereits an der Justus-Liebig-Universität Gießen beschäftigt sind und im Rahmen eines Werkvertrages Leistungen für die JLU Gießen erbringen, ist hierfür vor Aufnahme der im Werkvertrag genannten Aufgaben eine Einwilligung der Kanzlerin einzuholen (vgl. § 57 LHO). Das Formular zur Einholung der Einwilligung finden Sie hier. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die zu erbringende Leistung nicht zu den Dienstaufgaben gehören darf oder als solche übertragen werden könnte. Ggf. käme die Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden, bei Teilzeitkräften die vorübergehende Erhöhung der Arbeitszeit in Betracht. Bei studentischen Hilfskräften ist entsprechend zu bestätigen, dass durch die Beauftragung der Studienerfolg nicht gefährdet ist bzw. die Studiendauer sich nicht verzögern wird. Für Landesbedienstete (Mitarbeiter etc.) ist darüber hinaus eine Nebentätigkeitsanzeige mit dem Werkvertrag einzureichen.

4. Anschrift der Professur, Ansprechpartner, Tel.-Nr. für Rückfragen.

5. Sonstiges

Die Einrichtung eines HRZ-Accounts im Rahmen eines Werkvertrages ist nicht möglich. Weitere Informationen zu den Hintergründen finden Sie hier.

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