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Elterngeld

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Das Elterngeld ist in Hessen beim jeweils zuständigen Amt für Versorgung und Soziales zu beantragen.

Elterngeldreform 2021

Die Neuregelungen des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ gelten für alle Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden.

Sie umfassen u.a. folgende Bereiche

  • Mehr Teilzeitmöglichkeiten: Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezuges und der Elternzeit wurde von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben.
  • Flexiblerer Partnerschaftsbonus: Bisher konnten Eltern den Partnerschaftsbonus für 4 Monate am Stück beziehen, zukünftig kann er jetzt zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden.
  • Zusätzliche Elterngeldmonate für Eltern von Frühgeborene.
  • Keine Veränderungen in der Höhe des Elterngeldbezuges durch den Bezug anderer Einkommensersatzleistungen (Beispiel Kurzarbeitergeld oder Krankengeld).
  • Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld von Spitzenverdienern wurde herabgesetzt.

 

Anspruch auf Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter oder Väter, die

  • ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben,
  • entweder gar nicht oder höchstens 32 Stunden in der Woche (30 Wochenstunden bei Kindern, die vor dem 01.09.2021 geboren wurden) erwerbstätig sind und
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

 

Dauer und Varianten des Elterngeldes

Das Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gewährt. Diese beginnen nicht am Ersten des Kalendermonats, sondern je nach Geburtstag des Kindes.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

 

Basiselterngeld

Ein Elternteil hat Anspruch auf mindestens zwei und höchstens 12 Monatsbeträge Elterngeld. Der Anspruch verlängert sich um zwei weitere Monate, wenn auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt oder die Erwerbstätigkeit entsprechend den Bedingungen des Elterngeldgesetzes reduziert. Diese zwei zusätzlichen Monate nennt man „Partnermonate“. Beide Elternteile können die 14 Monate frei untereinander aufteilen und auch gleichzeitig Elterngeld in Anspruch nehmen.

Ebenso können auch Alleinerziehende für bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten.

 

ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus für Geburten ab dem 1. Juli 2015

Zum 1. Januar 2015 ist das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im BEEG in Kraft getreten. Die neuen Regelungen zum ElterngeldPlus gelten für alle Geburten ab dem 1. Juli 2015.

ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.

Der Partnerschaftsbonus besteht aus der Möglichkeit, für zwei bis vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen - jeder Elternteil bekommt also zwei, drei oder vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Beide Eltern arbeiten dabei parallel zwischen 24-32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt (zwischen 25 Stunden und 30 Stunden bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden).

Beide Neuregelungen zusammen führen dazu, dass anstelle von bisher 14 Monaten das Elterngeld künftig für bis zu 28 Monate in Anspruch genommen werden kann, auch vollumfänglich für Alleinerziehende.

 

Höhe des Elterngeldes

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am Einkommen vor der Geburt des Kindes. Es beträgt in der Regel 65 % des Netto-Einkommens. Eltern mit geringem Einkommen erhalten bis zu 100% ihres Netto-Einkommens.

Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. Den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten auch Eltern, die vor der Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen hatten.

Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom sogenannten Geschwisterbonus.

Mit dem Elterngeldrechner können Mütter und Väter unverbindlich ihren Anspruch auf Elterngeld ermitteln.

https://familienportal.de/familienportal/meta/egr

 

Ausführliche Informationen zum Elterngeld

Ausführliche Informationen zum Elterngeld, zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus

 

Elterngeld und Elternzeit für Geburten ab 01.09.2021

BMFSFJ - Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021

 

Elterngeld und Elternzeit für Geburten bis 31.08.2021

BMFSFJ - Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit - Für Geburten bis 31.08.2021

 

ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus

BMFSFJ - ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus

 

sowie auf folgenden Internetseiten:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752?view

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld