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Entsendungen und Dienstreisen ins Ausland

Entsendungen/Dienstreisen ins Ausland und Beantragung der Entsendebescheinigung

Entsendungen

Jeder befristete dienstliche Aufenthalt im Ausland (d.h. auch eine eintägige Dienstreise) gilt als Entsendung einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters. Für Entsendungen gelten bestimmte sozialversicherungsrechtliche Regelungen, die sich je nach Entsendeland unterscheiden können.

 

Sie finden in den nachfolgenden Unterseiten verschiedene pdf-Dateien, die für die Beschäftigten der JLU bereits vorausgefüllt und vorrangig zu verwenden sind. Wenn Sie Ihre persönlichen Daten und die Daten zur Reise ergänzt haben, schicken Sie das entsprechende Formular bitte elektronisch an die jeweils genannte E-Mail-Adresse.

 

Für Reisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien muss auf Grund des Austritts aus der EU offiziell keine Bescheinigung A1 beantragt werden, es wird seitens der Krankenkassen jedoch dazu geraten.

 

Bitte beachten Sie die Änderungen im organisatorischen Ablauf bei Dienstreisen/Aufenthalten im Ausland, über Sie mit Rundschreiben 2019/13 informiert wurden und die ab Oktober 2019 an der Justus Liebig Universität gelten:

  • Für die Beantragung der Bescheinigung A1 sind ausschließlich die auf der Homepage zur Verfügung gestellten Anträge für den öffentlichen Dienst zu verwenden.
  • Für Dienstreisen mit einer Dauer von bis zu 7 Tagen und kurzfristig anberaumte Reisen in Länder der EU (mit Ausnahme der Länder Österreich und Frankreich) bzw. den EWR kann auf die Stellung des Antrages A1 verzichtet werden.

 

A. In welches Land wollen Sie reisen?

I. EU-Ausland sowie Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Schweiz

II. Sonstiges Ausland inklusive Großbritannien

 

B. weitere Informationen

 Häufig gestellte Fragen

 

Rundschreiben 2019/13 | Reiseanzeige [pdf] | Reiseanzeige [MS OfficeWord für Win und Mac]

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2019