Budgetzuweisung aus Berufungszusagen
Zuweisung von Mitteln, die in Berufungszusagen bereit gestellt wurden.
Die anlässlich einer Berufungs- oder Bleibeverhandlung zugesagten Mittel werden grundsätzlich erst nach einem entsprechenden Abruf der jeweiligen Kostenstelle zugewiesen. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine flexible Liquiditätsverwaltung. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Abteilung D4.