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Budgetzuweisung aus Berufungszusagen

Zuweisung von Mitteln, die in Berufungszusagen bereit gestellt wurden.

Die anlässlich einer Berufungs- oder Bleibeverhandlung zugesagten Mittel werden grundsätzlich erst nach einem entsprechenden Abruf der jeweiligen Kostenstelle zugewiesen. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine flexible Liquiditätsverwaltung. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Abteilung D4.

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