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Vorlagefristen für Zwischen- und Verwendungsnachweise

Die Verwendung von Fördermitteln ist regelmäßig gegenüber den Geldgebern nachzuweisen. Nach Projektabschluss durch einen Verwendungsnachweis und bei Vorhaben, die länger als ein Jahr laufen, in der Regel durch jährliche Zwischennachweise. Die Vorschriften sind dabei sehr unterschiedlich. Die Regelungen der größten Fördermittelgeber sind nachfolgend aufgeführt. Die Fristen für die Vorlage von Nachweisen sind darüber hinaus in den Zuwendungsbescheiden und / oder den Förderbedingungen der jeweiligen Geldgeber geregelt.