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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Einzelförderung (z.B. Sachbeihilfen)

 

Zwischennachweise

Die Einnahmen und Ausgaben für das 1. und 2. Kalenderjahr der Inanspruchnahme sind in einem ersten Verwendungsnachweis (per 31.12. des 2. Kalenderjahres) bis zum 15. April des 3. Kalenderjahres nachzuweisen, sofern nicht schon früher ein Schlussverwendungsnachweis möglich ist.

Für ein ggfs. volles 3. Kalenderjahr der Inanspruchnahme der Bewilligung ist ein weiterer Verwendungsnachweis als Jahresnachweis (per 31.12.) bis zum 15. April des folgenden Jahres zu übersenden. 


Schlussverwendungsnachweis

Der Schlussverwendungsnachweis ist möglichst umgehend nach der letzten Mittelüberweisung für das Vorhaben zu übersenden, spätestens jedoch 12 Monate nach dem Datum des Bewilligungsendes. 

Wird das Vorhaben durch Zuwendungen anderer Drittmittelgeber mitfinanziert, müssen auch die Einnahmen und Ausgaben dieser Mittel nachgewiesen werden. 


Die genannten Fristen gelten entsprechend auch für koordinierte Förderprogramme der DFG, deren Teilvorhaben analog zu Sachbeihilfen abgerechnet werden: z.B. Schwerpunktprogramme und (klinische) Forschungsgruppen. 



Sonderforschungsbereiche


Verwendungsnachweise

Die Verwendung der Mittel ist für jedes Haushaltsjahr unter Angabe des Geschäftszeichens jeweils bis zum 31. März des folgenden Jahres gegenüber der DFG nachzuweisen (Verwendungsnachweis).Es muss der DFG-Vordruck 63.05 verwendet werden. Der Verwendungsnachweis muss in elektronischer Form und in Papierform eingereicht werden. 



Graduiertenkollegs


Verwendungsnachweise

Die Verwendung der Mittel ist für jedes Haushaltsjahr unter Angabe des Geschäftszeichens und der im Bewilligungsschreiben angegebenen Abrechnungsobjektnummer jeweils bis zum15.April des folgenden Jahres gegenüber der DFG nachzuweisen (Verwendungsnachweis).Es muss der DFG-Vordruck 41.044 verwendet werden. Der Verwendungsnachweis muss in Papierform eingereicht werden.