Inhaltspezifische Aktionen

Stellungnahmen zu Bebauungsplänen

Die Universität ist mit drei Campi und diversen weiteren Grundstücken im Stadtgebiet Gießens präsent. Die Stadtentwicklungsplanung Gießens tangiert mit der Bauleitplanung in vielfältigster Weise den Grundstücksbestand und die bauliche Entwicklungsplanung der JLU.

In den Bebauungsplänen werden die Art und das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt. Bebauungspläne sind damit eine wichtige rechtliche Voraussetzung für die Entstehung und Erschließung eines Baugebietes und regeln die Zulässigkeit der Bauvorhaben.

 

Die Abteilung E1 hat hier die Aufgaben:

  • Federführung bei der Prüfung der Entwürfe zu Bebauungsplänen
  • Stellungnahme zu den Festsetzungen und Begründungen der Bebauungspläne bei Neubauprojekten
  • Wahrnehmung der Belange als örtliche Vertreterin der Eigentümerin Land Hessen
  • Stellungnahme als Trägerin öffentlicher Belange
  • Mitwirkung bei der Ausarbeitung städtebaulicher Verträge