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Elektronikschrott

Beispielsweise EDV-Geräte, Laborgeräte, Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte

Beschreibung:

a. Laborgeräte und Medizingeräte

Laborund Tischgeräte inkl. Ladegeräten, Mikroskope, Trockenschränke, Brutschränke etc.

b. Elektro‐/Haushaltsgeräte

Mikrowellengeräte, Kaffeemaschinen, Beleuchtungsgeräte, Kühlschränke, Kühltruhen, etc.

c. Unterhaltungselektronik

Fernsehgeräte, Radios, Kassettenrecorder, Video, etc.

d. EDV

Computer, Bildschirme, Drucker, Festplatten, Tastaturen, etc.

e. Kleingeräte

Digitale Fieberthermometer, Tischrechner, Schreibund Rechenmaschinen, Diktiergeräte,

Fotogeräte, Diaprojektoren, Overheadprojektoren, Kameras, Waagen, etc.

 

Sammelsystem:

  1. Bitte stellen Sie vor der Abgabe elektronischer Geräte stets sicher, dass bei Laborgeräten im Bedarfsfall von Ihnen eine Desinfektion oder Dekontamination vorgenommen wurde.
  2. Alle Geräte, egal ob mit und ohne Inventarnummer, müssen vor ihrer Verwertung zunächst über das Dezernat D ausgesondert und vom Bestand abgesetzt werden. Dazu muss ein schriftlicher Aussonderungsantrag vom Nutzer an das Dezernat D 1 (Rufnummer 12436) gestellt werden. Hierfür gibt es auf den Internetseiten des Dezernat D, unter dem Stichwort Formulare, ein Formblatt.
  3. Die auszusondernden Gerätschaften können entweder bei den Hausmeistern vor Ort zwischengelagert werden, oder müssen bis zur Abholung durch den Nutzer verwahrt werden. Die ausgesonderten Gegenstände dürfen jedoch nicht in Fluchtwegen gelagert werden. Es ist von großem Vorteil die Ausgesonderten Geräte mit einer Kopie des Aussonderungsantrags zu kennzeichnen.
  4. Nach erfolgter Aussonderung erfolgt die Abholung des Elektronikschrotts durch das Dezernat E 3 (Liegenschaftsverwaltung). Hierrüber wird der Nutzer in der Regel 1-2 Wochen vorher schriftlich per Mail informiert. Bei kurzfristig freien Transportkapazitäten werden die Gegenstände auch ohne vorherige Benachrichtigung abgeholt.

Für Rückfragen und weitere Informationen bezüglich dem Stand der Aussonderung steht Ihnen das Dezernat D 1 unter der Rufnummer 12436 zur Verfügung. Für Fragen zur Abholung/Terminvereinbarung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Liegenschaftsabteilung unter der Rufnummer 12538 zur Verfügung.