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Allgemeines über die rechtlichen Grundlagen

Einführung in die abfallrechtlichen Grundlagen

Die Basis einer funktionierenden Abfallwirtschaft sind die abfallrechtlichen Bestimmungen. Diese rechtlichen Grundlagen für die Abfallwirtschaft finden sich im Europarecht, im Bundesrecht, im Recht der Bundesländer sowie in den Satzungen der kommunalen Entsorgungsträger. Aufgrund der Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, sollen im Folgenden nur die wichtigsten, für die JLU relevanten abfallrechtlichen Bestimmungen aufgezeigt werden. Die heutigen Gesetze und Verordnungen des deutschen Abfallrechts bauen auf europäischem Recht auf und stellen eine Umsetzung von EU-Richtlinien dar. EU-Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Union (EU) die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Auf dieser Grundlage wurde zur Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit von Abfällen innerhalb der EU die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) erlassen.[1]

 

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) gibt die Bezeichnung von Abfällen an. Gleichzeitig informiert sie über die Gefährlichkeit der Abfälle. Die in der Anlage zu § 2 Absatz 1 AVV mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Abfälle sind als gefährlich einzustufen. Um die Abfälle eindeutig zuordnen zu können, ist jede Abfallart einem sechsstelligen Zahlenschlüssel zugeordnet (Abfallschlüssel). Die ersten zwei Ziffern geben das Kapitel, die dritte und vierte Ziffer die Gruppe und die letzten zwei Ziffern die konkrete Abfallfraktion an. Die AVV gibt demnach Auskunft darüber, wie die anfallenden Abfälle getrennt und entsorgt werden müssen.



 

[1] Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) FNA 2129-27-2-14, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 22 G zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24. 2. 2012 (BGBl. I S. 212).