Inhaltspezifische Aktionen

Beseitigung von offensichtlich nicht fahrtauglichen und/oder herrenlosen Fahrrädern

Die Abteilung Immobilien- und Energiemanagement der JLU wird ab dem 4. Juli 2016 in regelmäßigen Zeitabständen Aktionen zur Beseitigung von offensichtlich „fahruntauglichen und/oder herrenlosen Fahrrädern“ durchführen.

Auf den an der JLU Gießen vorgesehenen Fahrradabstellplätzen sowie auf sonstigen Flächen im gesamten Universitätsbereich stehen unzählige, offensichtlich fahruntaugliche und/oder herrenlose Fahrräder umher.
Eine Vielzahl dieser Fahrräder hat augenscheinlich nur noch Schrottwert und ist folglich als Abfall einzustufen. Die betreffenden Fahrräder versperren die vorgehaltenen regulären Fahrradabstellmöglichkeiten und behindern und gefährden zudem andere Verkehrsteilnehmer. Insbesondere werden Fußgänger und andere Radfahrer gezwungen, auf andere Flächen auszuweichen, ein geordnetes Abstellen von Fahrrädern ist vielfach nicht mehr möglich.

Die JLU Gießen wird daher ab dem 4. Juli 2016 in regelmäßigen Zeitabständen Aktionen zur Beseitigung von offensichtlich „fahruntauglichen und/oder herrenlosen Fahrrädern“ durchführen.

Bitte beachten Sie:

  1. Markierung aller fahruntauglichen/herrenlosen Fahrräder durch Banderolen: Alle Fahrräder, die fahruntauglich und/oder herrenlos sind, werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität im Rahmen regelmäßiger Begehungen durch eine Banderole markiert, die mit dem jeweiligen Tagesdatum der Markierung versehen ist.
  2. Entfernung der markierten Fahrräder nach 1 Monat: Nach Ablauf eines Monats nach Anbringung der Banderole werden die gekennzeichneten Fahrräder entfernt, sofern diese noch im Universitätsbereich vorgefunden werden.
  3. Abholung der Fahrräder bei der Abteilung Immobilien- und Energiemanagement der JLU innerhalb von 6 Monaten nach Entfernung: Fahrräder, die von den Mitarbeitern der Universität im Zuge dieser Aktionen vom Abstellplatz entfernt wurden, werden - ab dem Datum der Entfernung - insgesamt 6 Monate lang aufbewahrt und können gegen Vorlage eines Eigentumsnachweises (z.B. Kaufbeleg, Fahrradpass etc.) innerhalb dieses Zeitraums bei der Abteilung Immobilien- und Energiemanagement der JLU/Dezernat E 3 in der Bismarckstraße 20 in 35390 Gießen abgeholt werden.
  4. Verschrottung bei Nichtabholung innerhalb von 6 Monaten: Sollten die betreffenden Fahrräder innerhalb der oben genannten Frist von 6 Monaten nicht bei der Abteilung Immobilien- und Energiemanagement abgeholt werden, wird die JLU Gießen deren Verschrottung veranlassen.
  5. Kein Anspruch auf Schadensersatz: Ein Anspruch auf Schadensersatz für evtl. Beschädigungen an Fahrrädern oder deren Schlössern besteht nicht. Ebenso besteht kein Schadensersatzanspruch für im Auftrag der JLU verschrotteten Fahrräder, die als fahruntauglich bzw. herrenlos markiert und innerhalb der oben angegebenen 6-Monatsfrist nicht bei der Abteilung Immobilien- und Energiemanagement der JLU abgeholt wurden.
  6. Kontaktpersonen des Dezernats E 3:
    Herr Bein
    : E-Mail , Telefon 0641/99-12407