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Gastkarten

Nutzungsbedingungen für Gastkarten der Justus-Liebig-Universität Gießen mit den Funktionen Parken und / oder Schließen

Ausgabestellen

Je nach Campusbereich werden die Gastkarten an folgenden Stellen ausgegeben:

 

    • Campusbereich Seltersberg / Medizin
      Pforte BFS
      Biomedizinischen Forschungszentrum Seltersberg (BFS)
      Raum D 17 (Lageplan)
      Schubertstraße 81
      35392 Gießen
      Montag bis Freitag von 9:00 bis 10:00 Uhr und
      Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 14:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Kartenabholung nach Absprache mit der Pforte möglich. Sie erreichen diese unter dem Festnetzanschluss 0641/99-39854 oder per E-Mail unter Pforte-BFS@admin.uni-giessen.de.

 

    • Campusbereich Seltersberg
      Kartenbüro iFZ
      Interdisziplinäres Forschungszentrum (iFZ)
      Raum B001 (Lageplan)
      Heinrich-Buff-Ring 26
      35392 Gießen
      Montag bis Freitag von 9:00 bis 10:00 Uhr und
      Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 14:00 Uhr

    • Alle anderen Campusbereiche
      Schlüsselausgabe der JLU Gießen
      Raum 3 (Lageplan)
      Bismarckstraße 20
      35390 Gießen
      zu den Öffnungszeiten

 

Aushändigung nur gegen Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments

Die Gastkarte wird durch Ausgabestellen ausschließlich an die Nutzerinnen und Nutzer und nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels ausgehändigt. Eine Abholung in Vertretung ist nicht möglich.

 

Keine Übertragbarkeit auf Dritte

Die Gastkarte ist ausschließlich von der im Antrag genannten Person zu nutzen und ist nicht übertragbar auf Dritte. Bei missbräuchlicher Nutzung wird die Gastkarte umgehend gesperrt und ist zurückzugeben. 

 

Umgehende Rückgabe bei der Ausgabestelle nach Ablauf der Befristung

Nach Ablauf des im Antrag genannten Gültigkeitsdatums (=Befristung der Gastkarte) ist die Gastkarte umgehend wieder an der Ausgabestelle zurückzugeben, spätestens jedoch am darauf folgenden Arbeitstag, sofern die Ausgabestelle (zum Beispiel spät abends) nicht mehr besetzt sein sollte.

 

Eventueller Verlust oder Defekt 

Die Gastkarte ist sorgsam zu verwahren. Bei Verlust oder Defekt der Gastkarte ist dies umgehend an der Ausgabestelle mitzuteilen, damit die Gastkarte gesperrt werden kann; darüber hinaus sind ergänzend die Umstände darzulegen, die zum Verlust oder Defekt geführt haben (per E-Mail an Mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de). Die Kosten für eine Ersatzbeschaffung werden in Rechnung gestellt. Eine Erstattung bereits gezahlter Kosten bei Wiederauffinden erfolgt nicht.