Gastkarten
Nutzungsbedingungen für Gastkarten der Justus-Liebig-Universität Gießen mit den Funktionen Parken und / oder Schließen
Ausgabestellen
Je nach Campusbereich werden die Gastkarten an folgenden Stellen ausgegeben:
- Campusbereich Seltersberg / Medizin
Pforte BFS
Biomedizinischen Forschungszentrum Seltersberg (BFS)
Raum D 17 (Lageplan)
Schubertstraße 81
35392 Gießen
Montag bis Freitag von 9:00 bis 10:00 Uhr und
Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 14:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Kartenabholung nach Absprache mit der Pforte möglich. Sie erreichen diese unter dem Festnetzanschluss 0641/99-39854 oder per E-Mail unter Pforte-BFS@admin.uni-giessen.de.
- Campusbereich Seltersberg
Kartenbüro iFZ
Interdisziplinäres Forschungszentrum (iFZ)
Raum B001 (Lageplan)
Heinrich-Buff-Ring 26
35392 Gießen
Montag bis Freitag von 9:00 bis 10:00 Uhr und
Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 14:00 Uhr - Alle anderen Campusbereiche
Schlüsselausgabe der JLU Gießen
Raum 3 (Lageplan)
Bismarckstraße 20
35390 Gießen
zu den Öffnungszeiten
Aushändigung nur gegen Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments
Die Gastkarte wird durch Ausgabestellen ausschließlich an die Nutzerinnen und Nutzer und nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels ausgehändigt. Eine Abholung in Vertretung ist nicht möglich.
Keine Übertragbarkeit auf Dritte
Die Gastkarte ist ausschließlich von der im Antrag genannten Person zu nutzen und ist nicht übertragbar auf Dritte. Bei missbräuchlicher Nutzung wird die Gastkarte umgehend gesperrt und ist zurückzugeben.
Umgehende Rückgabe bei der Ausgabestelle nach Ablauf der Befristung
Nach Ablauf des im Antrag genannten Gültigkeitsdatums (=Befristung der Gastkarte) ist die Gastkarte umgehend wieder an der Ausgabestelle zurückzugeben, spätestens jedoch am darauf folgenden Arbeitstag, sofern die Ausgabestelle (zum Beispiel spät abends) nicht mehr besetzt sein sollte.
Eventueller Verlust oder Defekt
Die Gastkarte ist sorgsam zu verwahren. Bei Verlust oder Defekt der Gastkarte ist dies umgehend an der Ausgabestelle mitzuteilen, damit die Gastkarte gesperrt werden kann; darüber hinaus sind ergänzend die Umstände darzulegen, die zum Verlust oder Defekt geführt haben (per E-Mail an Mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de). Die Kosten für eine Ersatzbeschaffung werden in Rechnung gestellt. Eine Erstattung bereits gezahlter Kosten bei Wiederauffinden erfolgt nicht.