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Zutritt Hörsaalgebäude Recht und Wirtschaft (Neubau)

Hier finden Sie Informationen zu den Öffnungszeiten des Gebäudes Licher Straße 68 (Neues Hörsaalgebäude Recht und Wirtschaft).

1. Die Öffnungszeiten des Gebäudes Licher Straße 68 sind wie folgt:

Mo – Fr. 7.00 – 21.00 Uhr Alle Eingänge und Seminarräume/Hörsäle
Sa 8.30 – 21.00 Uhr Nur Haupteingang West EG Hörsaalebene, keine Seminarräume!

2. Während der Öffnungszeiten grds. kein Verschließen von Räumen für Pausen:

Da es hierzu immer wieder Anfragen gibt: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus pragmatischen und zeitlichen Gründen seitens Dezernat E3 (Immobilien- und Energiemanagament der JLU) keine Chipkarten freigeschaltet werden, nur damit die Räume für kurze Pausen zwischendurch verschlossen werden können; dies würde einen unverhältnismäßig hohen Zeit- und Verwaltungsaufwand für Dezernat E3 bedeuten und wird auch in Gebäuden mit mechnischen Schließanlagen entsprechend gehandhabt.

Bitte lassen Sie Ihre Wertsachen (Laptop, Handy, Geldbörse usw.) nicht unbeaufsichtigt im Raum liegen, auch wenn Sie diesen nur für kurze Zeit verlassen, um z. B. auf die Toilette zu gehen oder eine kurze Pause zu machen. 

Ausnahmen bezüglich des Verschließens von Räumen sind allenfalls möglich bei z.B. ganztätigen Blockseminaren, die idR durch eine längere Mittagspause unterbrochen sind.

 3. Zutritte zum Gebäude/Schließung außerhalb der o.a. Öffnungszeiten mit Chipkarten der JLU:

  • Im Neubau wird derzeit nicht nach Schließgruppen unterschieden. Außerhalb der o.a. Öffnungszeiten können daher alle Eingangstüren, alle 9 Seminarräume und die beiden Hörsaalbereiche sowie die zugeordnete Garderobe mit Chipkarten der JLU geöffnet werden (s. nachstehende Ziffer 3).
  • Ablauf vor Betreten des Gebäudes: An einem der Kartenleser (vor dem Haupteingang rechts/im Innenbereich je Etage) wird die jeweilige Tagesberechtigung gelesen, erst dann können die Türen an den dezentralen Offline-Lesern geöffnet werden.
  • Bitte beachten Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Gebäudes unbedingt das Verschließen aller Türen!

4. Chipkarten der JLU für Gebäudezutritte:

  • Aufgrund der sehr ausgedehnten Öffnungszeiten (die Hausverwaltung schließt morgens auf und abends zu) wird für dieses Gebäude erfahrungsgemäß eher selten und grds. nur an Wochenenden eine Chipkarte der JLU benötigt, die seitens Dezernat E3/Bismarckstraße 20 ausgegeben und für Zutritte zum Gebäude freigeschaltet wird.
  • Derzeit gibt es die nachstehenden Arten von Chipkarten an der JLU, die per E-Mail (immer cc an den direkten Vorgesetzten und das Dekanat!) unter Angabe von Namen, Begründung für den Bedarf, Zeitraum des Zutrittes und unter Angabe Ihrer E-Mailadresse und weiteren Kontaktdaten an mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de zu beantragen sind. Formulare gibt es derzeit nicht! Bitte warten Sie unbedingt immer die Rückmeldung von E3 bzw. "mitarbeiterkarte" auf Ihre E-Mail ab, bevor Sie sich zur Abholung auf den Weg machen. Kartenarten:
    a) Mitarbeiterausweise mit Lichtbild für Beschäftigte mit Landesvertrag, die länger als 6 Monate an der JLU beschäftigt sind (hier ist zusätzlich ein digitales Passfoto an mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de zu senden),
    b) Studierenden-Chipkarten mit Lichtbild (Freischaltung bei z.B. nur kurzer Beschäftigungsdauer) und
    c) "weiße" Gastkarten ohne Lichtbild: diese werden idR an Personen ausgegeben, die nicht unter a+b) fallen wie z.B. externe Lehrbeauftragte, Personen mit nur kurzzeitigem Bedarf (einzelne Wochenenden im Semester) oder übergangsweise Ausgabe bis zur Fertigstellung eines Mitarbeiterausweises.
  • Alle wesentlichen Änderungen wie z.B. die vorzeitige Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sind umgehend per E-Mail an mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de mitzuteilen. Nach Erlöschen der Berechtigung (z.B. wg. Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Beendigung eines Wochenendseminars oder aus anderen Gründen) ist die Karte umgehend bei Dezernat E3 in der Bismarckstraße 20 zurückzugeben.
  • Die o.a. Chipkarten sind nicht übertragbar auf Dritte, diese dürfen nicht an andere weitergeben werden!! Bei missbräuchlicher Nutzung wird die Karte umgehend gesperrt und zurückgefordert.

5. Hinweis zur Möblierung:

Die vorhandene Möblierung darf nicht verstellt werden, da für die Aufstellung mit fensterseitigen Tischreihen und flurseitigem Gang die baurechtliche Genehmigung vorliegt.

Zudem darf die mittlere Projektionsfläche nicht beschrieben werden.