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Mittel zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre (QSL)

Den Hochschulen des Landes werden als Teil der Grundfinanzierung jährlich Mittel zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zur Verfügung gestellt.

Rechtsgrundlagen
Die Vergabe des Gesamtbudgets QSL basiert auf dem Hessischen Hochschulgesetz (HHG) und der JLU-Vergabesatzung.
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Schönfelder Deutsche Gesetze, Quelle: JLU/Franz Möller

Dezentrales QSL-Projektbudget
Das dezentrale QSL-Projektbudget sollte nach Präsidiumsbeschluss vorwiegend zur Verbesserung der Lehrleistungen und der Betreuungsrelation eingesetzt werden.
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Vorlesung, Quelle: JLU/Franz Möller

Zentrales QSL-Projektbudget
Mit den Mitteln des zentralen QSL-Projektbudgets sollen ausschließlich zentrale und fachbereichsübergreifende Maßnahmen gefördert werden, die in Lehre und Studium eine deutliche Qualitätsverbesserung bewirken.
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Hauptgebäude, Quelle JLU/Sebastian Ringleb

Projektkalkulation
Hier finden Sie Informationen zur Projektkalkulation, die SIe bei der Planung Ihres Projekts im Hinblick auf die zu erwartenden Personal- und Sachkosten untersttützen sollen.
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Taschenrechner, Quelle: Steve Buissinne auf pixabay

Ansprechpartnerinnen

Dr. Lisa Strobehn
Referentin Studium und Lehre (StL2)
Ludwigstr. 23, Raum 319
35390 Gießen
Sekretariat: 0641 99 12121
Durchwahl: 0641 99 12120
Fax: 0641 99 12129

Elena Wagner
Sachberabeitung QSL, SSP (StL2.1)
Ludwigstraße 23, Raum 323
35390 Gießen
Durchwahl: 0641 99 12102