Mittel zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre (QSL)
Den Hochschulen des Landes werden als Teil der Grundfinanzierung jährlich Mittel zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zur Verfügung gestellt.
- Rechtsgrundlagen
- Die Vergabe des Gesamtbudgets QSL basiert auf dem Hessischen Hochschulgesetz (HHG) und der JLU-Vergabesatzung.
- Rechtsgrundlagen Bild
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Schönfelder Deutsche Gesetze, Quelle: JLU/Franz Möller
- Zentrales QSL-Projektbudget
- Mit den Mitteln des zentralen QSL-Projektbudgets sollen ausschließlich zentrale und fachbereichsübergreifende Maßnahmen gefördert werden, die in Lehre und Studium eine deutliche Qualitätsverbesserung bewirken.
- zentrales Budget Bild
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Hauptgebäude, Quelle JLU/Sebastian Ringleb
- Dezentrales QSL-Projektbudget
- Das dezentrale QSL-Projektbudget sollte nach Präsidiumsbeschluss vorwiegend zur Verbesserung der Lehrleistungen und der Betreuungsrelation eingesetzt werden.
- Dezentrales Budget Bild
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Vorlesung, Quelle: JLU/Franz Möller
- Projektkalkulation
- Dezernat C stellt zur Kalkulation von Personal- und Sachmitteln von Projekten verschiedene Berechnungstabellen zur Verfügung.
- Projektkalkulation Bild
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Taschenrechner, Quelle: Steve Buissinne auf pixabay
- Ansprechpartnerinnen
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Beate Lührmann
Referentin Studium und Lehre (StL2)
Ludwigstr. 23, Raum 319
35390 Gießen
Sekretariat: 0641 99 12121
Durchwahl: 0641 99 12120
Fax: 0641 99 12129
Beate.LuehrmannElena Wagner
Sachberabeitung QSL, SSP (StL2.1)
Ludwigstraße 23, Raum 323
35390 Gießen
Durchwahl: 0641 99 12102
Elena.Wagner