Kein wenn und aber! Deine Rechte im Streik!Speziell im Arbeitskampf kommt es auf die Beteiligung und Unterstützung aller Kolleginnen und Kollegen an! Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht zu streiken. Dies ist in Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes garantiert. Der Streik ist immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen der Gewerkschaften durchzusetzen – ohne Streik wären Tarifverhandlungen nicht mehr als „kollektives Betteln“, formuliert selbst das Bundesarbeitsgericht. Deswegen ist es notwendig, dass möglichst alle zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich am Streik beteiligen. [..]https://www.uni-giessen.de/de/org/grupp/listen-mit/ver.di/verdivlnews/kein-wenn-und-aber-deine-rechte-im-streik/viewhttps://www.uni-giessen.de/@@site-logo/logo.png
Inhaltspezifische Aktionen
Kein wenn und aber! Deine Rechte im Streik!
Speziell im Arbeitskampf kommt es auf die Beteiligung und Unterstützung aller Kolleginnen und Kollegen an! Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht zu streiken. Dies ist in Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes garantiert. Der Streik ist immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen der Gewerkschaften durchzusetzen – ohne Streik wären Tarifverhandlungen nicht mehr als „kollektives Betteln“, formuliert selbst das Bundesarbeitsgericht. Deswegen ist es notwendig, dass möglichst alle zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich am Streik beteiligen. [..]