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Inflationsausgleich auch bei Elternzeit

Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen vom 16. April 2024 – Az. 3 Ca 2231/23: Das Arbeitsgericht Essen hat entschieden, dass die tarifvertraglich vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen auch während der Elternzeit in voller Höher zu zahlen ist, wenn ein Vollzeit-Arbeitsvertrag vorlag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir empfehlen dennoch allen betroffenen Kolleg*innen höchstvorsorglich ihre Ansprüche geltend zu machen.

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