Inflationsausgleich auch bei ElternzeitEntscheidung des Arbeitsgerichts Essen vom 16. April 2024 – Az. 3 Ca 2231/23: Das Arbeitsgericht Essen hat entschieden, dass die tarifvertraglich vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen auch während der Elternzeit in voller Höher zu zahlen ist, wenn ein Vollzeit-Arbeitsvertrag vorlag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir empfehlen dennoch allen betroffenen Kolleg*innen höchstvorsorglich ihre Ansprüche geltend zu machen.https://www.uni-giessen.de/de/org/grupp/listen-mit/ver.di/verdivlnews/ts_berichtet_0124/viewhttps://www.uni-giessen.de/@@site-logo/logo.png
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Inflationsausgleich auch bei Elternzeit
Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen vom 16. April 2024 – Az. 3 Ca 2231/23: Das Arbeitsgericht Essen hat entschieden, dass die tarifvertraglich vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen auch während der Elternzeit in voller Höher zu zahlen ist, wenn ein Vollzeit-Arbeitsvertrag vorlag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir empfehlen dennoch allen betroffenen Kolleg*innen höchstvorsorglich ihre Ansprüche geltend zu machen.