Sprachnachweis
Spachnachweis
Für den Bachelorstudiengang Angewandte Theaterwissenschaft werden Sprachkenntnisse in Englisch verlangt, nachgewiesen durch:
- mindestens Realschulabschluss (Abschluss 10. Klasse), nachgewiesen durch Schulzeugnisse; oder
- „Test of English as a Foreign Language“ (TOEFL): wobei das Testergebnis in der Papierversion (paper-based) mindestens 550 Punkte, in der Computerversion (computer-based) 213 Punkte, in der Internet-Version (iBT) mindestens 79 Punkte betragen muss; oder
- „International English Language Testing System“ (IELTS): Mindestgesamtnote „6“; oder
- Nichtschülerprüfung in Englisch: mindestens 11 Punkte; oder
- Nachweise, die nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) mit mindestens Niveaustufe C1 zertifiziert sind; oder
- Abschluss eines englischsprachigen Bachelorstudiengangs.
Wird der Nachweis bei der Einschreibung nicht geführt, erfolgt die Einschreibung gemäß § 60 Abs. 4 HHG unter dem Vorbehalt des Nachweises bis zum Ende des 2. Fachsemesters. Erfolgt der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse in Englisch nicht vor Ablauf des 2. Fachsemesters, erlischt die Einschreibung für den BA-Studiengang Angewandte Theaterwissenschaft zum Ende des zweiten Fachsemesters.
Über die Anerkennung der Fremdsprachenvoraussetzungen von Bewerberinnen und Bewerbern, die eine im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen BA- bzw. einen äquivalenten Abschluss nachweisen, entscheidet der Prüfungsausschuss.