Überblick
Überblick
Das Studium Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Islamische Religion/Islamunterricht (L1) ist der universitäre Teil der Lehramtsausbildung und schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab.
„Die Lehrerbildung hat das Ziel, alle Lehrkräfte zur sachkundigen Mitgestaltung der Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern zu befähigen. Sie umfasst die Gesamtheit der Lehr- und Lernaktivitäten zum Aufbau, zur Aktualisierung und zur Erweiterung der im Lehrerberuf erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten“, §1, Abs. 1, Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG). Das Studium ist entsprechend den Anforderungen des HLbG und der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) organisiert.
Was Sie mitbringen sollten
Als zukünftige Lehrerin / zukünftiger Lehrer sollten Sie Interesse am Umgang mit Kindern sowie an den gewählten Studieninhalten bzw. Ihren Unterrichtsfächern mitbringen. Kontaktbereitschaft, Stabilität und Selbstreflexivität sind weitere günstige Eigenschaften für den Beruf.
Was Sie mitbringen müssen
Zulassungsvoraussetzung für die Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung, die Fachhochschulreife reicht nicht aus. Alle L1-Studierenden haben ein Orientierungspraktikum von mindestens vier Wochen Dauer nachzuweisen. Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums und muss spätestens vor Beginn der schulpraktischen Studien in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.
Hinweis zum bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht an den Schulen des Landes Hessen:
Wer das Fach Islamische Religion unterrichten will, benötigt (wie auch bei anderen Konfessionen) für den Unterricht des Faches Religion eine Lehrerlaubnis, um den konfessionsgebundenen Unterricht erteilen zu dürfen.
Als Kooperationspartner für Hessen sind die Verbände DITIB Landesverband Hessen und Ahmadiyya Muslim Jamaat in der Bundesrepublik Deutschland e.V. anerkannt. Ihnen obliegt es, den Absolventinnen und Absolventen des grundständigen Studiengangs die Lehrerlaubnis für den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht zu erteilen.
Alternativ weisen wir auf den Unterrichtsversuch „Islamunterricht“ des Landes Hessen hin, der nicht konfessionsgebunden erteilt wird.