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Studienaufbau

Regelstudienzeit: Neun Semester

Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester.

Studienaufbau

Studienaufbau

Das Studium umfasst

  • die vier Grundwissenschaften: Soziologie, Politikwissenschaft, Psychologie, Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
  • sonderpädagogische Fächer:
    Zwei sonderpädagogische Fachrichtungen sowie Sonderpädagogische Psychologie, Diagnostik, Inklusive Erziehung und Bildung, Förderunterricht Deutsch/Mathematik, Medizinische Grundlagen und Fertigkeiten für den Schulalltag
  • ein Unterrichtsfach
  • ein Praxissemester
    (bzw. für die L5-Studierenden, die vor dem WiSe 2014/15 ihr Studium aufgenommen haben die schulpraktischen Studien, das sind Schulpraktika mit vor- und nachbereitenden Veranstaltungen).

Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)

In den Grundwissenschaften geht es z.B. um Themen wie Wirklichkeitsbereiche der Erziehung (z.B. Familienerziehung, Erziehung in der Schule), Theorie des Lernens, Soziale Lebenswelt von Schüler/inne/n, Eltern und Lehrer/inne/n, Grundlagen der Demokratie usw. Sie sind Bestandteile des Studiums, weil Lehrer und Lehrerinnen nicht nur Fachwissen vermitteln sollen. Sie haben auch einen Erziehungsauftrag. Um diesen erfüllen zu können, müssen sie Strukturen und Prozesse in Schule und Gesellschaft, beim einzelnen Schüler/der einzelnen Schülerin und in der Klasse verstehen und deuten können.

  • Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
  • Psychologie
  • Soziologie
  • Politologie

Informationen zu den Inhalten der Grundwissenschaften finden Sie in den Studienverlaufsplänen und in den Modulbeschreibungen (Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung) .

Sonderpädagogische Fachrichtungen

Die beiden sonderpädagogischen Fachrichtungen können Sie in Gießen aus folgendem Angebot wählen:

  • Beeinträchtigung des Lernens
  • Geistige Entwicklung
  • Beeinträchtigung der emotional-sozialen Entwicklung - diese Fachrichtung kann nur als zweite Fachrichtung gewählt werden
  • Beeinträchtigung der Sprache und des Sprechens

Mit der Fachrichtung Beeinträchtigung des Lernens werden Sie Kinder und Jugendliche unterrichten, die in ihrem Lernen beeinträchtigt sind.
Mit der Fachrichtung Geistige Entwicklung werden Sie Kinder und Jugendliche unterrichten, die wegen der Schwere ihrer geistigen Behinderung in der Schule für Lernbehinderte nicht hinreichend gefördert werden können, aber lebenspraktisch bildbar sind.
Mit der Fachrichtung Beeinträchtigung der emotional-sozialen Entwicklung werden Sie als Lehrer/in Kinder und Jugendliche unterrichten, die sich der Erziehung der allgemeinen Schule so nachhaltig widersetzen oder verschließen, dass ihre eigene Entwicklung und die ihrer Mitschüler erheblich gestört oder gefährdet ist.
Zielgruppe der Fachrichtung Beeinträchtigung der Sprache und des Sprechens ist, wer durch eine Schädigung der an der Kontrolle und Ausführung von Sprache beteiligten Organe (zentrales Nervensystem, Artikulationsorgane) an einer langfristigen Störung oder Einschränkung im Spracherwerb bzw. im Handeln mit der gesprochenen und geschriebenen Sprache leidet und von daher sowohl in seiner täglichen Lebensführung und in seinem sozialen und kommunikativen Umfeld Benachteiligungen in Kauf nehmen muss, als auch in seiner seelisch-geistigen Entwicklung und Befindlichkeit Probleme hat oder empfindet, weil seine Teilhabe am Leben der Gemeinschaft eingeschränkt ist.


Informationen zu den Inhalten der einzelnen Fachrichtungen (Studienverlaufsplan und in den Modulbeschreibungen, Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung) finden Sie im MUG der JLU.

Unterrichtsfächer

Unterrichtsfächer

Als Unterrichtsfach müssen Sie eines der folgenden Fächer wählen:

 

Arbeitslehre  Ethik   Musik 2
Biologie   Evangelische Religion 4 Physik 3
Chemie  Geschichte  Politik und Wirtschaft  
Deutsch   Katholische Religion 4 Sport 5, 6
Englisch 1                Kunst 2
Erdkunde  Mathematik  

 

Informationen zu den Inhalten der einzelnen Fächer finden Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen (Anlage 2: Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen)

Legende:

siehe Sprachvoraussetzungen
2 siehe Eignungsprüfung vor Studienbeginn
3 Es werden voraussichtlich Vorkurse angeboten.
4 Ev./Kath. Religion werden in Schulen konfessionsgebunden unterrichtet. Beachten Sie, wenn Sie eins dieser Fächer studieren, dass Sie außerdem die Lehrbefähigung der entsprechenden Amtskirche benötigen, sobald Sie unterrichten.
5 Eine sportpraktische Eignungsprüfung findet nicht statt, Sie müssen aber bei der Einschreibung Ihre Sporttauglichkeit durch ein ärztliches Gesundheitszeugnis nachweisen. Einen entsprechenden Vordruck für die Bescheinigung finden Sie hier.
6 Video des Fachbereichs über das Sportstudium an der JLU



Bei der Wahl der Unterrichtsfächer Chemie, Geschichte, Physik sowie Politik und Wirtschaft für das L5-Studium an der Universität Gießen kann es - je nach Kombination mit den sonderpädagogischen Fachrichtungen - aufgrund der Überschneidung von Lehrveranstaltungen zu praktischen Problemen kommen.

Studien- und Prüfungsordnung L5

Ihr Studium wird durch die Studien- und Prüfungsordnung (einschließlich der Anlagen) geregelt.
Studien- und Prüfungsordnungen Lehramt an Förderschulen (L5)

In der Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung finden Sie die Studienverlaufspläne und rechtsgültigen Modulbeschreibungen aller Studienbestandteile.
Anlage 2: Studienverlaufspläne und Modulbeschreibungen

Darüber hinaus finden Sie erklärende Texte, weiterführende Informationen und FAQ zu Prüfungen und Praktika auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung:
Informationen zu den Schulpraktischen Studien
Informationen zu Prüfungsangelegenheiten
FAQ zu Prüfungen, Zwischenprüfung, Anerkennungen, Praxissemester L5, Schulpraktische Studien L1/L2/L3/BBB

Zwischenprüfung L5

Zwischenprüfung

Bis zum Ende des vierten Semesters ist eine Zwischenprüfung nachzuweisen. Diese ist keine punktuelle Prüfung, sondern erfolgt durch den Nachweis einer definierten Menge von Leistungspunkten, die in den bis dahin abzulegenden Modulprüfungen/Modulen erworben wurden (kumulative Prüfung). In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Zwischenprüfung bis Ende des sechsten Semesters abgelegt werden.

Die Zwischenprüfung dient zusammen mit den Schulpraktischen Studien bzw. dem Praxissemester (ab WS 2014/15) dazu, die grundsätzliche Eignung für das angestrebte Lehramt festzustellen. Dies bedeutet auch, dass definitives Nicht-Bestehen der Zwischenprüfung und des Praxissemesters bis zu einem maximal spätesten Zeitpunkt dazu führen, dass das Studium im gewählten Lehramt nicht mehr weiter geführt werden kann (Siehe FAQ Zwischenprüfung des ZfL).

Erste Staatsprüfung & Referendariat

Erste Staatsprüfung und Vorbereitungsdienst

  • Das Hochschulstudium ist die erste Phase auf dem Weg, Lehrerin bzw. Lehrer zu werden. Es schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Mehr
  • Nach der Ersten Staatsprüfung erfolgt die schulpraktische Ausbildung in der zweiten Phase, dem Vorbereitungsdienst (Referendariat)Mehr